18660727_Bare Einzahlung Plochingen Ulm Feldpost

  • Heute möchte ich einen weiteren Beleg für meinen neuen Vortrag versuchen zu zeigen, bzw. gemeinsam mit euch zu klären:

    Zur Klärung wäre es hilfreich wenn jemand die Transcription des Textes übernehmen könnte.

    [Blockierte Grafik: http://666kb.com/i/cc8qm0uh4tprf6eqb.jpg]

    [Blockierte Grafik: http://666kb.com/i/cc8qn7slmzz1rx2qb.jpg]

    Dann irritieren mich die vorderseitigen Vermerke:

    - oben links die gestrichene "5"
    - die "178" in schwarz darunter
    - die Rötel von 2 Gulden 53 ???

    Theoretische Gebührenberechnung:

    - 5 Kreuzer Minimumgebühr bis 3 Pfund und 8 Meilen
    - 2 Kreuzer Minimumgebühr für die bare Einzahlung


    Einen schönen Sonntagabend wünscht

    Ulrich

    Grüße aus Bempflingen
    Ulrich

    Das Leben ist zu kurz um sich darüber zu ärgern, was andere über dich denken oder sagen

    also hab Spaß und gib ihnen etwas worüber Sie reden können

    scheinbar ist ihnen ihr eigenes Leben zu langweilig

  • Hallo minimarke

    Baare Einzahlungen waren als einzige Fahrpostsendung laut den Bestimmungen des DÖPV nicht mit anderen kombinierbar.

    Die Entfernung beider Orte ist etwas über 7 Meilen und damit sollten eigentlich schon 7 Kreuzer Fahrposttarif angefallen sein.

    Unterstelle ich Deine Rechnung, könnte es in der Mitte auch in Wirklichkeit 1 Gulden 53 sein, also 2 Gulden abzüglich der 7 Kreuzer Kosten, da ich nicht glaube, dass es portofrei war. Allgemein kenne ich solche Sendungen frankiert, daher liegt hier eventuell einfach nur ein Schreibfehler vor.

    Die 178 ist eine Kartierungsnummer, und ob die 5 es ebenso ist, schwierig.

    Mit freundlichem Sammlergruss

    Ulf

  • Lieber minimarke,

    während des 66 er Krieges waren Fahrpostsendungen in Privatangelegenheiten
    nur Pakete mit und ohne Wertangabe bis 10 Pfund möglich. Außerdem Geldsen-
    dungen bis 100 Gulden. Bareinzahlungen und Nachnahmen waren nicht zugelassen.
    In Militärdienst-Angelegenheiten gab es keine Einschränkungen und diese waren
    portofrei (Hörter Fahrpost in Deutschland 1808 bis 1923 – Seite 224). Wenn wir
    also davon ausgehen, daß es eine Militärdienstangelegenheit ist, dann war diese
    Sendung portofrei. Innen steht auch den „Empfang von 2 Gulden bestätigt“ am 29.
    August. Die Nummer „1253“ war sicherlich die Fahrpostnummer unter der das Geld
    in Plochingen eingezahlt - und die dann im Auszahlungs-Schein vermerkt wurde. Die
    „5“ „17“ und „8“ waren die verschiedenen Fahrpostnummern. Die Sendung war ja
    vom 27. Juli – bis 29. August 1866 unterwegs.

    Beste Grüße von VorphilaBayern

  • Hallo Frühaufsteher,

    vielen Dank für eure Kommentare.

    Magdeburger, die DÖPV Tarife sind hier außen vor, da es sich um eine Innerwürttembergische Sendung handelt.
    Die haben wie so oft Ihr eigenes Süppchen gekocht.
    Interessant ist aber schon dass die 1F53 dann abzüglich Porto wären.

    VorphilaBayern - vIelleicht gibt es noch jemanden der uns den Text näher bringen kann,
    ich bin mir fast sicher dass wir dann klären können ob die Sendung portofrei war oder nicht.

    Schöne Woche aus Bempflingen

    Ulrich

    Grüße aus Bempflingen
    Ulrich

    Das Leben ist zu kurz um sich darüber zu ärgern, was andere über dich denken oder sagen

    also hab Spaß und gib ihnen etwas worüber Sie reden können

    scheinbar ist ihnen ihr eigenes Leben zu langweilig

  • Hallo,
    ohne Gewähr:


    Königl.Würtemb. 2 Reiterregiment Quartiermeisteramt

    bei einem Bürger Collegium beschlossene Unterstützung für die im Feld stehenden Soldaten von hier vom 1. Juli an, mit wöchentlich 30 Gulden? aus der Gemeindekasse, trifft es den Reiter
    Christian Wilhelm Lutz 2 flo
    welche per Posteinzahlung übersendet worden mit der Bitte, ihm solches auszubezahlen, und die Quittung gefälligst zurück gelangen lassen zu wollen
    Hochachtungsvollst
    Plochingen den 27.Juli 1866
    Gemeindepfleger Reinhardt

    links unten quittierte Lutz den Empfang der 2 florin am 29. August in Ulm
    Drunter p.r. 3.9., da war der Brief wieder in Plochingen.

    Beste Grüße Bernd

  • Hallo Bernd,

    vielen herzlichen Dank. Ich denke dadurch wird das Bild tatsächlich etwas klarer.
    Die 30 würde ich als 30 Kreuzer interpretieren.
    Von der Postbehandlung wäre es dann eine bare Einzahlung, welche gebührenpflichtig war.
    Wenn dem Reiter Christian Wilhelm Lutz tatsächlich 2 Gulden ausbezahlt wurden dann hätte das Regiment die Portokosten bezahlt.

    Gruß
    Ulrich

    Grüße aus Bempflingen
    Ulrich

    Das Leben ist zu kurz um sich darüber zu ärgern, was andere über dich denken oder sagen

    also hab Spaß und gib ihnen etwas worüber Sie reden können

    scheinbar ist ihnen ihr eigenes Leben zu langweilig

  • Hallo minimarke,

    ich denke auch, daß es 30 Kreuzer heißt. Es wurde vermerkt,
    daß wöchentlich 30 Kr. von der Gemeindekasse bezahlt werden.
    Nachdem der Brief am 27. Juli abgesandt wurde, waren seit dem
    1. Juli 4 Wochen vergangen. Es wurden daher 2 Gulden (4 x 30 Kr.)
    mit Bareinzahlung auf die Reise geschickt.

    Beste Grüße von VorphilaBayern

  • Guten Abend zusammen,

    reiche Beute aus der Landesbibo!

    [Blockierte Grafik: http://666kb.com/i/ccdthmkqyrn66r1b8.jpg]

    [Blockierte Grafik: http://666kb.com/i/ccdtih1632w7vrhpg.jpg]

    [Blockierte Grafik: http://666kb.com/i/ccdtj2lifblcd778k.jpg]

    Ist Geldbrief mit dem gezeigten Beleg gleich zu setzen?
    Eigentlich müsste das Ding demnach portofrei gewesen sein, oder sehe ich das falsch?

    Schönen Abend noch
    Ulrich

    Grüße aus Bempflingen
    Ulrich

    Das Leben ist zu kurz um sich darüber zu ärgern, was andere über dich denken oder sagen

    also hab Spaß und gib ihnen etwas worüber Sie reden können

    scheinbar ist ihnen ihr eigenes Leben zu langweilig

  • Guten Morgen Ulrich

    meines Erachtens ist ein Geldbrief, nur ein Brief mit declarierten Wert.

    Warum?
    In der von Dir gezeigten Postdirektion wird sowohl für Pakete und Briefe der Höchstwert mit 50 Thaler = 87 1/2 Gulden rheinisch angegeben. Dies ist auch genau der Wert, welcher ab 01.01.1861 im DÖPV als der Wert bei der Wertdeclaration von Null bis angegeben wird und auch die geringste Wertgebühr nach sich trägt.

    Zwar ist dies auch die Höchstgrenze für Baare Einzahlungen (im DÖPV), jedoch sind die Kosten beim Höchstbetrag deutlich darüber. Daher halte ich dies für ausgeschlossen, dass eben auch diese portofrei waren. Dazu paßt auch, dass bei Sendungen nach außerhalb von Württemberg die Beschränkungen bei Gwewicht + Wert noch stärker werden.

    Mit freundlichem Sammlergruss

    Ulf

  • Guten (sonnigen) Morgen Ulf,

    sorry wenn ich ab und zu "dumme" Fragen frage, aber bis vor kurzem begann die Postgeschichte für mich erst am 01.07.1875.

    Also nochmals für einen der es immer noch nicht gerafft hat:
    - Geldbrief = Wertbrief
    - bare Einzahlung etwas anderes

    sehe ich dass dann richtig das die Sendung "bare Einzahlung" in der Verordnung nicht erwähnt ist, und damit die portopflichtig ableitbar ist?

    Schönen Samstag
    Ulrich

    Grüße aus Bempflingen
    Ulrich

    Das Leben ist zu kurz um sich darüber zu ärgern, was andere über dich denken oder sagen

    also hab Spaß und gib ihnen etwas worüber Sie reden können

    scheinbar ist ihnen ihr eigenes Leben zu langweilig

  • Liebe Sammlerfreunde,
    Lieber Ulrich,

    habe mal die Fahrposttarife innerhalb Württembergs durchgelesen.

    Hierzu folgendes im Rundbrief der Arge Württemberg Nr.163 vom 31.10.2008:

    "Rundbrief Nr. 163 - Die Fahrpost in Württemberg ab 1851 – Hans-Wolfgang Reiner

    Abschnitt :
    Fahrpost ab 1. Juli 1861
    Innerhalb Württembergs
    I.: Allgemeines
    a) Postvereinsvertrag vom 18. August 1860, verhandelt in Frankfurt (4.Postkonferenz)
    am 15. Mai 1860 Transportordnung für den Verkehr im Inlande und mit den Ländern des
    deutschen Postvereins vom 14. Juni 1861.
    1) Gültigkeit innerhalb Württemberg – ab 1. Juli 1861
    ……
    VIII. Bare Einzahlungen
    Bei jeder Poststelle können Beträge bis zur Höhe von 87 ½ Gulden, zur Wiederauszahlung
    an einen bestimmten innerhalb des Landes wohnenden Empfänger eingezahlt werden.
    Solchen Einzahlungen muß ein gewöhnlicher Brief oder ein leeres Couvert beigelegt werden.
    Taxe: Für bare Einzahlungen wird an Porto das Fahrpostporto (Gewichtsporto) und daneben
    eine Gebühr erhoben.

    Welche beträgt für je 5 Gulden - 2 Kreuzer

    Überschießende Beträge werden für volle 5 Gulden gerechnet.

    Als Minimalgebühr werden 2 Kreuzer angesetzt.

    Bare Einzahlungen auf Sendungen unter Band, auf Sendungen mit Warenproben,
    auf rekommandierte Briefe, auf Briefe mit deklariertem Wert und auf Begleitbriefe
    zu Paketen mit und ohne Wertangabe sind unzulässig.

    Für portofreie Briefe mit Bareinzahlung innerhalb des Landes ist vom Aufgeber nur die
    Zahlungsgebühr zu erheben.

    Auf der Adresse des Briefes oder Couvert muß der Empfänger genau bezeichnet und der
    Betrag der baren Einzahlung mit den Worten: „Hierauf eingezahlt … vermerkt, die
    Guldensumme auch in Zahlen und in Buchstaben ausgedrückt sein.
    Über die geleistete Zahlung wird dem Absender unentgeltlich ein Schein erteilt.
    Eine Vorauszahlung des Portos und der Gebühr ist nicht notwendig, doch kann
    die Zahlung nicht getrennt erfolgen. Die Auszahlung erfolgt sofort bei der Poststelle
    des Bestimmungsortes gegen Einziehung des vom Empfänger mit Datum und Unterschrift
    zu quittierenden Auszahlungsscheins".


    Also, ich gehe davon aus, daß es eine portofreie Sendung war.
    "Für portofreie Briefe mit Bareinzahlung innerhalb des Landes
    ist vom Aufgeber nur die Zahlungsgebühr zu erheben".
    - und diese war in diesen Fall 2 Kreuzer. Daher hat der Aufgeber,
    4 Wochen zusammenkommen lassen um diese Gebühr nur einmal
    zu zahlen.

    Beste Grüße von VorphilaBayern

  • Hallo Hermann,
    vielen herzlichen Dank!
    Dann schau mer mal was das Auditorium bei der HV sagt.

    Schönes WE
    Ulrich

    Grüße aus Bempflingen
    Ulrich

    Das Leben ist zu kurz um sich darüber zu ärgern, was andere über dich denken oder sagen

    also hab Spaß und gib ihnen etwas worüber Sie reden können

    scheinbar ist ihnen ihr eigenes Leben zu langweilig

  • Hallo Minimarke und VorphilaBayern,
    Frage in Sachen Bareinzahlung:
    warum musste das Begleitschreiben per Fahrpost versandt werden (immerhin war es ja kein Wertbrief, der das Geld enthielt)? Eine physische "Geldbeförderung" fand bei der Bareinzahlung ja auch gar nicht statt...
    Und was geschah mit dem Brief nach erfolgreicher Geldauszahlung beim Empfänger? Dass der unterschriebene Empfangsschein bei der Auslieferungspostanstalt verblieb, ist nachvollziehbar. Der Brief auch? Oder ging der zurück an den (Geld-)Absender?
    Das alles im Hinblick auf diesen (im 66er thread schon mal besprochenen) Brief. Handelt es sich hier überhaupt um eine Bareinzahlung? Oder um einen Geldbrief, der das Geld enthilet?
    VorphilaBayern schrieb ja weiter oben "Bareinzahlungen und Nachnahmen waren nicht zugelassen."

  • Hallo Mikrokern,

    sehr schöner Beleg aus dieser doch relativ schwierigen Versendungsart und Zeit.
    Mein Wissensstand ist dass der Brief beim Empfänger blieb, in vielen Fällen wie auch in deinem hat der Empfänger direkt quittiert.
    Wie in deinem Fall die Quittung dann an den Absender kam ist leider nicht nachvollziehbar, da der Beleg keine Rücksendevermerke enthält.
    Eventuell nochmals in einem separaten Brief.
    Hier kannst du den kompletten Vorgang sehen:Bare Einzahlung, frankiert gegen Schein, mit Rücksendebrief

    Grüße aus Bempflingen
    Ulrich

    Das Leben ist zu kurz um sich darüber zu ärgern, was andere über dich denken oder sagen

    also hab Spaß und gib ihnen etwas worüber Sie reden können

    scheinbar ist ihnen ihr eigenes Leben zu langweilig

  • warum musste das Begleitschreiben per Fahrpost versandt werden (immerhin war es ja kein Wertbrief, der das Geld enthielt)? Eine physische "Geldbeförderung" fand bei der Bareinzahlung ja auch gar nicht statt...


    Hallo,

    kann mir jemand diese Frage beantworten? Vielen dank schon mal...

    Minimarke: Du schreibst, dass der Begleitbrief beim Empfänger verblieb. Der unter dem angegebenen Link eingestellte Brief zeigt aber etwas anderes, nämlich die Rücksendung des unterschriebenen Briefes an den Absender. Wie passt das dann zusammen?

    Beste Grüsse vom
    µkern

  • Lieber mikrokern,

    das war dann als Quittung gedacht. Normalerweise blieb jeder Brief beim Empfänger.

    Liebe Grüsse vom Ralph

    "Der beste Platz für Politiker ist das Wahlplakat. Dort ist er tragbar, geräuschlos und leicht zu entfernen." Vicco von Bülow aka Loriot.


  • Hallo bayern klassisch,

    wirklich? Aber für die Geldeinzahlung erhielt der Absender ja seine Quittung direkt ausgestellt. Wozu sollte er dann noch eine "Zustellquittung" erhalten? Das hat doch nur die Post als Bestätigung für die Auszahlung gebraucht. Der Absender hat doch sicher keinen unterschriebenen "Empfangsbrief" mehr benötigt...

    Beste Grüsse vom
    µkern

  • Lieber mikrokern,

    es gab Fälle, da mussten mehrere Honoratioren unterschreiben, damit der Nachweis der ordentlichen Überführung/Verwendung von Geldmitteln nachgewiesen war. Eine Empfangsbekenntnis eines einzelnen, auch wenn dieser dazu autorisiert war, reichte nicht nach dem Verwaltungsrecht.

    Liebe Grüsse vom Ralph

    "Der beste Platz für Politiker ist das Wahlplakat. Dort ist er tragbar, geräuschlos und leicht zu entfernen." Vicco von Bülow aka Loriot.


  • Hallo mikrokern

    Frage in Sachen Bareinzahlung:
    warum musste das Begleitschreiben per Fahrpost versandt werden (immerhin war es ja kein Wertbrief, der das Geld enthielt)? Eine physische "Geldbeförderung" fand bei der Bareinzahlung ja auch gar nicht statt...


    Ein gute Frage!, welche auch für Nachnahmen in Briefform stellbar wäre.

    Innerhalb Preussens wurden diese auch nur mit der Briefposttaxe belegt, im DÖPV jedoch mit der Fahrposttaxe, was später im Norddeutschen Bund bestand hatte. Interessanterweise, dies kann ich jedoch nur für das Postamt Magdeburg sagen, wurden die Sendungen mit den gleichen Aufgabe-Stempel der Fahrpostexpeditionen bedruckt.
    Baare Einzahlungen sind im übertragenen Sinne Geldsendungen und gehören somit zur Fahrpost. Die Einnahmen der baaren Einzahlungen standen dem Aufgabe-Postamt nicht zu. sie mußten an das auszahlenden Ausgabe-Postämter "überwiesen" werden. Bei Nachnahmen war es genau umgekehrt. Die Ausnahme bei einer Ortsverwendung sollte hier mal unberücksichtigt bleiben.

    Mit freundlichem Sammlergruss

    Ulf

  • Hallo mikrokern,
    ich denke dem Statements bayern klassisch und Magdeburger ist nicht mehr viel zu zu fügen.
    Zu dem quittieren sei nochmals gesagt das es zu unterscheiden gilt, einmal gegenüber der Post, und einmal gegenüber dem Zahlenden.
    Im vom mir gezeigten Fall gilt das sogar doppelt, da der Zahlende ein Rechtsanwalt war.
    Dieser hat im Auftrag seines Mandanten eine Angelegenheit geregelt.
    Hat sich da doppelt abgesichert, erstens mit dem Aufgabeschein, zweitens mit der vom Empfänger zu sendenden Quittung.

    Grüße aus Bempflingen
    Ulrich

    Das Leben ist zu kurz um sich darüber zu ärgern, was andere über dich denken oder sagen

    also hab Spaß und gib ihnen etwas worüber Sie reden können

    scheinbar ist ihnen ihr eigenes Leben zu langweilig