hier kommt der Mindessbetrag, sowohl für Gewicht als auch für Wert, der Periode ab 01-01-1868 in Ansatz:
- Mindestporto für 5-15 Meilen 11 Kreuzer
- zusätzliche Nachnahmegebühr 1 Kreuzer pro Gulden, mindestens aber 3 Kreuzer
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BESCHREIBUNG
Begleitbrief für eine Nachnahme in Höhe von 39 Kreuzer,
im Wechselverkehr WÜrttemberg / Baden.
Anhand der blauen Vermerke ust sehr schön zu sehen dass es sich um eine Portosendung handelte.
Die beiden Beträge 39 Kreuzer + 14 Kreuzer ergeben die vermerktrn 53 Kreuzer.
Die rückseitige "schware 2" interpretiere ich als 2 Entfernungsstufe.
Was mich im Moment noch stört ist dass, wenn meine Interpretation stimmen sollte, keine Bestellgebühr verrechnet ist.
Schauen wir mal was die Baden Spezialisten dazu sagen werden, eventuell ist es auch möglich die beiden badischen Stempel zu lokalisieren.
Gruß
Ulrich