Liebe Freunde,
wir alle (oder zumindest fast alle) haben recommandirte Briefe im Inland, aber auch mit Zielland Postverein oder gar Postvereinsausland.
In diesem Thread wollen wir Primärquellen oder Erkenntnisse vorstellen, die sich auf diesen Postsonderdienst beziehen
Hierbei bekommt jedes Postgebiet seinen eigenen Beitrag, der so weit ergänzt werden wird, bis alle Vorschriften, wenn möglich mit Belegbeispielen, darstellen können.
Das Gerüst sollte m. E. so aussehen.
Eintritt in den DÖPV - Datum.
Höhe der Recogebühr - X Währung.
Frankiert in Marken, Barzahlung oder beides möglich? - Aufzählung.
Dienstbriefe - bekannt? Erfolgte Bezahlung?
Wie wurden unterfrankierte, chargierte Briefe behandelt? Aufgabepost - Abgabepost.
Reconummern vergeben - durch die Aufgabe-, Transit- oder Abgabepost?
Laufzettel für nicht verlorene Recobriefe?
Laufzettel für verlorene Recobriefe?
Ab 1.1.1861 waren Portochargébriefe möglich, wobei das Porto immer mit der Recogebühr zusammen eingezogen werden mussten, also alles bezahlt der Empfänger oder der Absender, je nachdem. Zuvor hatte immder der Absender beide Gebühren zu entrichten.
Der Versicherungsbetrag für verlustige Recobriefe betrug 24 1/2 Gulden bzw. das Äquivalent in anderen Währungen. Diesen Betrag schuldete die Postverwaltung, in deren Postgebiet die Sendung abhanden kam.
Liebe Grüsse von bayern klassisch