.......Die Posterwaltung mit Hilfe des Departementsinspektors wird Klage beim Kaiserstaatsanwalt des Bezirkes von VALENCIENNES abstellen (Darunter VALENCIENNES gehört).
Diese Klage ist via das beiliegende Dokument abgestellt:
Honorine Chopin ist am 6. Juli im Polizeiwache von Valenciennes gehört.Sie erkennt keine Tatsache, daß die Marke schon verwendet gewesen war, aber nur sagt, daß sie sie beschädigt hatte, darauf gehend, weil er auf dem Boden gefallen war.
Ein Monat nach dem Versand des Briefes ist Honorine Chopin vor dem Strafgericht Valenciennes erschienen. Dieses Gericht erkennt sie, von Wiederverwendung einer Briefmarke schuldig, und verurteilt sie, 7,25 fr Geldstrafe und der Gerichtskosten zu bezahlen mit einer Erzwingungshaft abgestimmt.
Diese Geldstrafe stellte damals 36 Mal den Betrag des Portos eines einfachen Briefes dar. Das war eine riesige Summe für eine Dienerin.
Diese alten Akte sind sehr interessant, weil sie die Postgeschichte "mehr lebendig" machen.
Viele Grüsse.
Emmanuel.