• Hallo und guten Morgen ! :)

    nachfolgend möchte ich einen Beleg zeigen, bei dem ich um die Mithilfe der Leserschaft bitten möchte.
    Es handelt sich um eine unfrankierte Fernpostkarte von Tölz 12.7.1898 nach Königstein. Sie wurde mit 20 Pfg. Nachporto belegt. Von späteren Belegen kenne ich nur die Regelung, dass das 1 1/2 fache des Fehlbetrages, aufgerundet auf den nächsten durch 5 teilbaren Betrag, verlangt wurde. Ich glaube mich aber erinnern zu können, dass für unfrankierte Briefe der doppelte Tarif (also 20 Pfg. in der 1. Gewichtsstufe) zum Ansatz kam und unfrankierte Postkarten diesen gleichgestellt waren. Kann mir da jemand weiterhelfen ? Idealerweise mit der entsprechenden Vorschrift ? Vielen Dank schon mal.

    Beste Grüße
    Postgeschichte-Kemser

  • Lieber Schorsch,

    die einschlägige VO zu deinen beiden ersten Stücken müsste die Posttransportordnung vom 1.5.1889 (Tarif 1.1.1876–1.4.1900) sein, die als Beilage zum VOAB 23 vom 23.4.1889 veröffentlicht wurde.

    Den Konjunktiv verwende ich deshalb, weil im §10 davon die Rede ist, dass für Karten - im Gegensatz zu Briefen - Frankierungszwang herrscht.
    Un- oder unterfrankierte Karten, die nicht dem Absender zurückgegeben werden konnten, sollten nicht abgeschickt werden.
    Möglicherweise verdanken existierende Karten mit Nachporto ihre Existenz einem Missverständnis der Postordnung vom 1.1.1876, die im ersten Satz des §11 festhielt, dass Postkarten den Briefen "gleichgeachtet" würden.
    Dieser Satz entfiel im entsprechenden Paragraphen 1889, ansonsten ist die Behandlungsanweisung für un- oder unterfrankierte Postkarten identisch mit der von 1876.

    Dass un- oder unterfrankierte Postkarten von der Taxe her wie Briefe behandelt werden sollten, schreibt Aleksander Predojevic in seinem Artikel über "Die Verwendung der bayerischen Portomarken in der Pfennigzeit" in dem Buch "100 Jahre Münchener Briefmarken Club", allerdings bezieht er sich auf Ortssendungen.

    Viele Grüße aus Erding!

    Viele Grüße aus Erding!

    Achter Kontich wonen er ook mensen!

    2 Mal editiert, zuletzt von Erdinger (29. Mai 2012 um 22:45)

  • Lieber Dietmar,

    herzlichen Dank für Deine Ausführungen. In der Tat lassen die von Dir zitierten Vorschriften viel Spielraum für Interpretationen zu und eigentlich sehe ich in den §10 und 11 einen Widerspruch. Worauf bezöge sich denn sonst das "gleichgeachtet", wenn nicht auf die Behandlung in solchen Fällen?
    Gängige Praxis scheint es allemal bis zur Portoumstellung am 1.4.1900 gewesen zu sein. Anbei noch zwei Belege aus meiner Sammlung aus Urfeld am Walchensee:
    Oben eine Karte aus dem Jahre 1898 - unten eine aus dem Jahre 1904. Vielleicht kann noch jemand Belege aus der Zeit vor etwa 1880 zeigen ? Mir sind nämlich bis dato 20 Pfg. Nachportokarten erst aus der späteren Zeit untergekommen.

    Beste Grüße
    Postgeschichte-Kemser

  • Lieber Schorsch,

    es gibt ein Buch von Herrn Harald Warming von 1993
    "Die Berechnungsarten der Nachgebühren seit 1875".
    Im 1. Abschnitt "Die Zeit von 1874 bis 30.9.1907"
    Postkarten: Unfrankierte Postkarten wurden erst ab 1.7.1892
    (Wien 1891) zugelassen, aber mit doppeltem Briefporto belegt.
    Für unzureichend frankierte Postkarten wurde bis Ende 1898
    doppeltes Briefporto erhoben.
    Erst ab 1.1.1899 (Washington 1897) kam das doppelte Fehl
    bei Postkarten zum Zuge.

    Beste Grüße von VorphilaBayern

  • Na - dann wollen wir den Thread mal wieder "exhumieren"... 8)

    Nachfolgenden Beleg möchte ich zeigen:
    Ansichtskarte Augsburg vom 19. November 1904 portorichtig frankiert und (ursprünglich) nach Ludwigsburg adressiert. (Ankunft taggleich)
    Da das werte Fräulein aber bereits nach Stuttgart abgereist war, hat der Empfänger in Ludwigsburg kurzerhand "Ludwigsburg" gestrichen und nur noch "b/Stuttgart" stehen lassen und die Karte zwecks Weiterleitung drei Tage später, am 22. November, in den nächsten Briefkasten geworfen.
    So aber konnte man mit der württembergischen Post nicht umspringen!
    "Aus der Brieflade" (Einzeiler) gefischt wurde die Karte sogleich mit "10" Pfennig (Nach)"Porto" belegt und gelangte schließlich am 23. November nach Stuttgart.

    Beste Grüße
    Postgeschichte-Kemser