Hallo und guten Morgen !
nachfolgend möchte ich einen Beleg zeigen, bei dem ich um die Mithilfe der Leserschaft bitten möchte.
Es handelt sich um eine unfrankierte Fernpostkarte von Tölz 12.7.1898 nach Königstein. Sie wurde mit 20 Pfg. Nachporto belegt. Von späteren Belegen kenne ich nur die Regelung, dass das 1 1/2 fache des Fehlbetrages, aufgerundet auf den nächsten durch 5 teilbaren Betrag, verlangt wurde. Ich glaube mich aber erinnern zu können, dass für unfrankierte Briefe der doppelte Tarif (also 20 Pfg. in der 1. Gewichtsstufe) zum Ansatz kam und unfrankierte Postkarten diesen gleichgestellt waren. Kann mir da jemand weiterhelfen ? Idealerweise mit der entsprechenden Vorschrift ? Vielen Dank schon mal.
Beste Grüße
Postgeschichte-Kemser