Hallo,
bei diesem Brief ist vor allem die handschriftliche Notiz "einliegend 1 Schlüssel" auffällig. Bislang habe ich noch keinen anderen Brief mit einem solchen Vermerk gesehen - oder einfach nur nicht gut genug darauf geachtet.
Ein kurzer Austausch mit bayern klassisch hat mir schon mit einigen Informationen weitergeholfen, aber das große Puzzle habe ich leider noch nicht zusammen:
Der Hinweis auf einen Schlüssel macht doch nur Sinn, wenn es auch eine entsprechende postalische Verordnung gibt.
Vielleicht zählte der Schlüssel beim Gewicht nicht mit, so dass ein Brief trotz des Schlüssels als einfacher Brief verschickt werden konnte?
Dann müßte der Schlüssel aber eher anhängen, damit das Gewicht des eigentlichen Briefes überhaupt getrennt ermittelt werden konnte (ansonsten hätte man versuchen können, schwerere Briefe durch das Beilegen eines Schlüssels als einfache billiger zu verschicken).
Was war an Schlüsseln so außergewöhnlich, dass es eine entsprechende Notiz bzw. Postregelung erforderte?
Kam es so häufig vor, dass Schlüssel vergessen und dem Besitzer nachgesandt werden mussten?
Oder was gibt es ggf. noch für Hintergründe für eine spezielle Handhabung von Schlüsseln?
Wenn jemand Informationen zu dieser Schlüsselfrage hat, natürlich auch gern aus anderen Sammelgebieten, oder sogar weitere Belege zeigen kann, würde ich mich freuen ...
Viele Grüße
nordlicht