• Hallo bk,

    besten Dank zunächst, auch hier also bereits die Regel der Eilzustellung zu jeder Zeit unmittelbar nach dem Eintreffen. Ich habe in der Zwischenzeit auch den Volltext der PTO als download geordert, schaue mir das gerade im besonderen noch vom Depeschendienst und den Öffnungszeiten der Postlokale genauer an. Melde mich dann wieder.

    + Gruß!

    vom Pälzer

    Wer um Postgeschichte einen Bogen macht, läuft am Schluss im Kreis

  • Hallo zusammen,
    .
    zum 1. Januar 1868 gab es einen neuen Postvertrag zwischen der Schweiz, dem NDB, Bayern, Württemberg und Baden. Darin wurde unter Artikel 10 die Expressbestellung geregelt:
    .

    http://www.dasv-postgeschichte.de/pdf/463.pdf
    .

    Man verfügte hierzu in der Schweiz konkretisierende Bestimmungen. Hierzu folgender Kommentar aus:
    .

    http://www.philaworld.ch/index.php/Eilsendung
    .

    "Diese Bestimmungen sind teilweise ungenau, was die korrekte Behandlung betraf, und bedurften einer weiteren Konkretisierung, insbesondere für die Fragestellung, welche Zeiten im Detail als Nachtzeiten zu behandeln waren. Aus diesem Grund, aber auch, um die Expressbestellung für ein breiteres Publikum attraktiver zu gestalten, änderte die (schweizer) Postverwaltung die Bedingungen ab dem 1. September 1868 wie folgt:

    .

    Die Expressbestellung wird auf alle Arten von Postsendungen ausgedehnt, d.h. auch auf Drucksachen, Pakete und Geldanweisungen

    • Aufhebung des Rekommandationszwangs
    • Zulässigkeit des Expressversands in die deutschen Staate-und nach Österreich/Ungarn.
    • Die Expressbestellung findet in der Poststelle des Bestimmungsortes nach Ankunft zu jeder Stunde statt: Während der Nacht findet die Expreßbestellung ebenfalls unverzüglich statt, wenn die Ankunft in die Dienststunden fällt".

    Das ist allerdings ("nur") das Regelement in der Schweiz gewesen, die auch nach 1868 noch unterschiedliche Tarife für Nacht- und Tagzustellung hatte. Also nicht einfach so auf Bayern übertragbar, aber es trifft zumindest den Kern der w.o. aufgekommene Fragestellung. Ich bleibe weiter dran.

    ..
    + Gruß
    .
    vom Pälzer

    Wer um Postgeschichte einen Bogen macht, läuft am Schluss im Kreis

  • Liebe Freunde,

    normalerweise mache ich um Briefvorderseiten einen Bogen. Aber für eine Sammlung von Belegen mit Retour-Recepissen und Insinuationen braucht man irgendwann entsprechendes Material, und da kam mir dieses Stück gerade recht. Denn im Prinzip sieht man alles, was man zeigen muss, auf dieser Adressseite. Dass die Abgabepost einen schweren Chargé-Brief mit Retour-Recepisse bekam, konnte sie sehen, nicht aber, dass der Aufgeber 9 Kreuzer für die Expresszustellung bezahlt hatte, was die Aufgabepost nicht nur über den Postschein abrechnete, den der Einlieferer erhielt, sondern deutlich gleich unten beim Frankovermerk in blau anschrieb.

    Machte summa summarum 7 Kreuzer für den Brief, 7 für die Einschreibung, 7 für das Retour-Recepisse und 9 für die expresse Bestellung = 30 Kreuzer.

    Zwei Wochen vorher wären Franko, Einschreibung und Retour-Recepisse noch jeweils einen Kreuzer billiger gewesen. Den Tarifwechsel verdeutlicht die Kombination 6 + 1 Kreuzer bei der (halb geschnittenen, halb gerissenen) Frankatur.

    Viele Grüße aus Erding!

    P.S. Bei diesem eBay-Kauf hatte ich Glück - mein Gebot lag genau 22 Eurocent über dem Zweitbieter. Knappes Rennen!

  • Lieber Dietmar,

    dann bin ich froh, dass ich so sparsam war, denn ich war der Zweitbieter ...

    Liebe Grüsse vom Ralph

    "Der beste Platz für Politiker ist das Wahlplakat. Dort ist er tragbar, geräuschlos und leicht zu entfernen." Vicco von Bülow aka Loriot.


  • Liebe Sammlerfreunde,

    hierzu folgender Brief:
    Brief vom kgl. Revierförster zu Ahornberg bei Immenreuth vom 12. Februar 1860,
    zum Kgl. Forstamt in Kemnath als Regierungssache "Per Expressen und Gegen
    Empfangsbestätigung". Ein Bote wurde auf die 7 km lange Reise geschickt. Innen
    Präsentiertvermerk vom selben Tag.


    Beste Grüße von VorphilaBayern

  • Hallo liebe Freunde,

    .... dieser Portobrief hier lag noch auf dem Schreibtisch:

    06.08.1856 von Erlangen nach Markt Einersheim - Cito Cito - Vermerk ; ich habe den Inhalt mal mit gescannt.

    Schöne Grüße
    Bayern-Nerv Volker

  • Guten Morgen bn,
    .

    auch wenn für die Beförderung nicht verbindlich: Cito Cito, das habe ich so, d.h., in der Wiederholung noch nicht gesehen. Das dürfte schon reichlich selten daherherkommen und sieht hier obendrein auch noch sehr fein aus.


    Gruß !
    vom Pälzer :thumbup:

    Wer um Postgeschichte einen Bogen macht, läuft am Schluss im Kreis

  • Hallo Volker,

    wie Pälzer schon ausführte, ein schöner Brief mit nettem Vermerk, aber ein Expressbrief war es nicht - die mussten damals frankiert sein (und nicht eingeschrieben, wie in manchem Attest zu lesen steht). Aber eilig war es dem Absender schon, weil er mit einem Stundent bald bei den Eltern ankommen wollte.

    Liebe Grüsse vom Ralph

    "Der beste Platz für Politiker ist das Wahlplakat. Dort ist er tragbar, geräuschlos und leicht zu entfernen." Vicco von Bülow aka Loriot.


  • Liebe Freunde,

    alles cum grano salis ...

    Brief aus Waldsassen an den kgl. Notar Zimmermann in Wunsiedel. Aufgabe- und Abgabeort mit Postexpedition liegen 22 km entfernt. Der Absender notierte unten links: "Frei Gegen Postschein vielmehr per expresse gegen Recepisse.

    Demzufolge hätte der Brief 3 Kr. Franko, 9 Kr. Expressgebühr, 6 Kr. Chargégebühr und 6 Kr. für die Retour - Recepisse (Rückschein) gekostet, in summa 24 Kreuzer.

    Die Marke scheint mir eine Nr. 2 II Platte 5 zu sein, die von 1860-63 häufig ist und das 1. Briefdatum innen spricht vom 24.4.1863, das zweite Briefdatum vom 25.4.1863.

    Allerdings ist nur die Marke mit dem geschlossenen Mühlradstempel 557 von Waldsassen entwertet - es fehlt der Aufgabestempel, der Chargéstempel und die Reco - Nummer. Hinten ist er blank, war jedoch gesiegelt.

    1. Inhalt vom 24.4.1863

    "Habe in Sachen Waldenfels gegen Schnorr wegen Berg-
    zehent zur Abschätzung meines Anwesens Termin auf
    Montag den 27. laufenden Monats anberaumt.
    Ausweislich des im Original anliegenden Postscheines, um
    dessen Rücksendung mit umgehender Post ich sie ersuche
    habe ich jedoch den Herrn Baron von Waldenfels nunmehr
    mit seiner Forderung, wegen welcher Hypothekenbuchs-
    spesen und Subhastation verfügt worden ist, vollstän-
    dig befriedigt, und ich ersuche Sie deßhalb die Abschätzung
    meines Anwesens zu unterlassen, und werden Sie
    zweifelsohne auch von Herrn Baron von Waldenfels in
    diesem Sinne noch verständiget, auch von dem königlichen
    Bezirksgericht beauftragt werden.
    Mit vollster Hochachtung
    Euer Wohlgeboren
    Ergebenster
    Schwarz, kgl. Adv."

    So weit, so gut. Doch es folgt ("verte") eine zweite Seite einen Tag später!

    "P.S. Gestern hatte ich das Geld für Herrn von Waldenfels
    zu Bayreuth noch nicht vollständig beisammen, ich
    muss daher heute mit solchem einen Boten nach
    Bayreuth senden. Dieser Bote wird Ihnen mor-
    gen die Deprekation des Schätzungstermins
    vom 27. dieses von Herrn von Waldenfels über-
    bringen, inzwischen Ihnen bei heutiger Ueber-
    bringung des gegenwärtigen Ergebensten mein
    Geldpaket an Herrn von Waldenfels, inhaltlich
    551 fl 54 1/4 xr vorzeigen.
    Achtungsvollst und ergebenst
    Schwarz, kgl. Adv."

    Die Dringlichkeit der Sache war sicher gegeben.

    Frau Brettl vermutet, dass die Marke nicht zum Brief gehört, ohne es beweisen zu können. Allerdings bemerkt sie, dass auf Seite 2 stünde, dass ein Bote geschickt würde und damit der Brief nicht auf die Post gebracht worden wäre.

    Hätte der Absender ihn gar nicht erst der Post anvertraut, frage ich mich, warum er dann "Gegen Postschein" vermerkt hat, denn nur die Post hatte Postscheine ...

    Das mit dem Boten habe ich durch Tranksription entkräftet - mehr aber auch nicht. Am Rande möchte ich erwähnen, dass bei der allgemein fehlerhaften bayerischen Post der Postsonderdienst "Express" derjenige war, der am allerfehlerhaftesten bedient wurde und ich schon zu viele Briefe gesehen habe, die jeder Postvorschrift Hohn und Spott sprachen.

  • Hallo bk,

    .

    ich kenne jetzt nicht die im Jahre 1863 gültige PTO, aber wenn man die w.o. in post121 von 1868 lese, d.h. deren § 27 Satz 5, dass die Sendungen "nach dem Belieben des Aufgebers frankiert, unfrankirt, recommandirt oder nicht recommandiert, mit oder ohne Rückschein (Retourrecepisse) abgefertigt werden", dann fragt man sich schon, ob das Einschreiben zum Expressbrief vor 1868 überhaupt Pflicht war, es also da ganz anders in der PTO gestanden hat.


    .

    Hätte der Absender ihn gar nicht erst der Post anvertraut, frage ich mich, warum er dann "Gegen Postschein" vermerkt hat, denn nur die Post hatte Postscheine ...

    .

    ...und man muss auch fragen, wozu vom Aufgeber dann überhaupt ein Freivermerk angebracht worden ist. Vielleicht ist es auch so, dass die prüferseits geäußerte Auffassung, die Marke gehöre nicht zum Brief von einem fehlenden Durchschlag des gMR557 herrührt. Ich bin kein Vorauswentwertungsexperte, schon gar nicht von der PE Waldsassen, aber wenn die Verwendung einer vorausentwerteten Marke ganz besonders Sinn gemacht hat, dann wohl bei einem express gestellten Brief.

    .

    Vorausentwertete Marken muss man nicht immer als solche erkennen und so kann es auch sein, dass man jetzt auf der Briefinnenseite keinen Durchschlag des Stempelgerätes sieht. Und dass der Beleg hinten "blank" ist, muss auch nicht verwundern, mein innerpfälzischer Expressbrief, den ich in diesen thread schon gezeigt habe, hat auch keinen Ankunfsstempel. Für diese Prozedur war wohl eher selten Zeit.


    Viele Grüße
    vom Pälzer

    Wer um Postgeschichte einen Bogen macht, läuft am Schluss im Kreis

    Einmal editiert, zuletzt von Pälzer (4. Mai 2019 um 22:44)

  • Hallo Pälzer,

    einen Durchschlag des Stempels fand ich hinten nicht - aber das findet man auch nur, wenn es von vorne einen Eindruck gibt.

    An eine VE glaube ich nicht - wäre mir nicht bekannt bei dem Ort, aber ganz ausschließen kann man bei Bayern nie etwas.

    Nach der Vorschrift hätte er nur recommandirt auf die Reise gehen dürfen - ob porto, oder franko ist jetzt mal dahin gestellt.

    Liebe Grüsse vom Ralph

    "Der beste Platz für Politiker ist das Wahlplakat. Dort ist er tragbar, geräuschlos und leicht zu entfernen." Vicco von Bülow aka Loriot.


  • ... na ja, es gälte ja zu beweisen, dass sie ZUM Brief gehört. Es ist schwer zu beweisen, dass etwas nicht auf den Brief gehört.

    Liebe Grüsse vom Ralph

    "Der beste Platz für Politiker ist das Wahlplakat. Dort ist er tragbar, geräuschlos und leicht zu entfernen." Vicco von Bülow aka Loriot.


  • ... keine Ahnung - habe ich entsorgt, wie alle Atteste, die m. E. unrichtig oder mangelhaft sind.

    Liebe Grüsse vom Ralph

    "Der beste Platz für Politiker ist das Wahlplakat. Dort ist er tragbar, geräuschlos und leicht zu entfernen." Vicco von Bülow aka Loriot.


  • Morgen bk,

    mit belastbaren Indizien darlegen zu können, dass die Marke ZUM Brief gehört ist aus Deiner Sicht verständlich. Wenn Du allerdings selbst eine VE für unwahrscheinlich hälst, wird der in den Mülleimer gewanderte Brettl-Befund umso wahrscheinlicher.

    Viele Grüsse
    vom Pälzer

    Wer um Postgeschichte einen Bogen macht, läuft am Schluss im Kreis

  • Hallo Pälzer,

    das Altpapier - Attest wanderte allein schon deshalb in den Mülleimer, weil es auf Grund der Erwähnung des "Bothen" praktisch einen postalischen Expressbrief ausschloß. Wer sich die 2. Seite durchliest, kann dieses Argument nicht als stichhaltig ansehen.

    Schaut man sich das Datum 25.4. beim Absender und wichtiger Termin am 27.4. wegen Schätzung wieder beim Absender an, blieb der Post nur ganz wenig Zeit, den Brief hinzubringen, ihn auszuhändigen (daher brauchte man auch das Datum der Aushändigung auf der Retour - Recepisse!) und die Rücksendung, so dass er am 27.4. diese Retour - Recepisse schon in Händen hatte.

    Bei 22 km Luftlinie und direkter Kartierung dürfte das möglich gewesen sein, auch wenn es sehr knapp war. Aber eben für genau diese Fälle war ja der Expressdienst ins Leben gerufen worden.

    Conclusio: Atteste, die nichts taugen, gehören dahin, wo sie in Wärmeenergie umgewandelt werden können und uns damit einen letzten Dienst erweisen. Die Frage, ob der Brief so authentisch ist, wird man wohl nie mehr beantworten können. Aber das macht mir nichts - Leonardo da Vinci hat nur 15 Bilder in seinem Leben gemalt; gehandelt wird eine ganz andere Anzahl ... :D

    Liebe Grüsse vom Ralph

    "Der beste Platz für Politiker ist das Wahlplakat. Dort ist er tragbar, geräuschlos und leicht zu entfernen." Vicco von Bülow aka Loriot.


  • Liebe Sammlerfreunde,

    ich sehe hier eine 3 Kreuzer blau von Platte 3. Normale Verwendung ab August 1856 bis Ende 1858.

    April 1863 wäre eine schon sehr späte Verwendung, die zwar nicht ausgeschlossen werden kann, aber äusserst selten ist.

    Ein Indiz, dass die Marke nicht original auf dem Brief klebt.

    Gruss kilke

    Wer um Einzelmarken einen Bogen macht hat sich verlaufen.

  • Lieber Kilian,

    das ist natürlich ein starkes Argument - weiß nur nicht, warum im Attest davon nichts stand. Aber jetzt habe ich eine starke Tendenz (vlt. hat man eine schnöde Nr. 2 Platte 5 oder 6 bzw. eine Nr. 9 abgelöst und durch ein Luxusstück einer beliebigen 3x Marke ersetzt?) Wäre doch gut möglich ...

    Liebe Grüsse vom Ralph

    "Der beste Platz für Politiker ist das Wahlplakat. Dort ist er tragbar, geräuschlos und leicht zu entfernen." Vicco von Bülow aka Loriot.