Hallo Pälzer,
viele Fragen, viele Antworten ...
ZitatDer Gebührenhöhe nach muss die Zustellung zwischen 5 Uhr morgens und 11 Uhr abendes erfolgt sein. In der Nacht wäre es der doppelte Betrag von 18 Kreuzern gewesen, was sicherlich eine Seltenheit sondersgleichen wäre, die mir bislang allerdings noch nie vor Augen gekommen ist.
Nachtzustellung gab es nicht mehr.
Zitatseit Mai 1858 galt zusätzlich noch die Einschreibepflicht
Ab 1.1.1868 war die Recopflicht gefallen; ab dann sind nur noch wenige Expressbriefe recommandirt.
ZitatAuf den ersten Blick fragt man sich dann auch, was diese, die Sendung noch deutlich weiter verteuernde "Neuregelung" aus dem Jahre 1858 eigentlich für einen Sinn gehabt haben soll.
Sinn machte das schon, denn wenn ein nicht recommandirter Expressbrief abhanden kam, war die Nachweisung ein paar Wochen später am Postschalter schwierig ...
ZitatDas ist allerdings nicht selbstverständlich. Es hätte also zuerst einmal den recht aufwändigen Weg über die Retourekommission beim zuständigen Oberpostamt geben müssen...wenn allerdings vom Absender (verpflichtend) eingeschrieben wohl eher nicht, oder wie seht Ihr das ?
Die Bezahlung von Gebühren, die auf einem Poststück lasten, hätte der Empfänger hier verweigern können. Dann wäre der Absender zu 9 Kr. verdonnert worden, weil der Bote ja in Kaiserslautern schon gelaufen war und natürlich sein Geld dafür wollte. Bei einem Recobrief wäre das Procedere in Kirchheimbolanden einfach gewesen: Man hätte in sein Recomanual geschaut, die Reconummer verglichen und den Absender festgestellt. Dann wäre der Stadtbote mit 9 Kr. belastet worden, die er sich beim Absender holen musste.
Bei nicht recommandirter Expressversendung wie hier, hätte man den schweren Weg über die Retourbriefcommission in Speyer antreten müssen.
ZitatBei dieser Gelegenheit frage ich mich schließlich auch, ob ein Expressbrief, bei dem der Empfänger die Zusatzgebühr zahlen sollte, am Postschalter hat aufgegeben werden müssen, oder mit dem Vermerk "durch Eilbote zu bestellen" auch einfach in den Briefkasten hat geworfen werden können. Nach alledem was mir so geläufig ist, dürfte das Letztere durchaus möglich gewesen sein, oder ?
Man konnte sogar recommandirte Expressendungen in den Briefkasten werfen ab 1.1.1868! Recozwang gab es nicht mehr, Frankozwang war grundsätzlich ab 1.1.1861 auch gefallen und die Post hätte ich recommandirt und per Express verschicken müssen. Kosten dann 7 Kr. Porto und 9 Kr. Express, bzw. wenn außerhalb einer Ortschaft mit eigener Poststelle entsprechend mehr. Aber dergleichen habe ich nie gesehen und es wird auch nicht viele gegeben haben. Im übrigen verblieb der Postschein dann bei der Aufgabepost selbst, weil es ja durch den Einwurf im Briefkasten keinen zuordenbaren Absender gab.
Alles in allem ein sehr seltener Brief - mir sind eine Handvoll Expressbriefe an diesen Empfänger bekannt, womit solche natürlich nicht zur Massenware degradierbar sind. Deine Variante ist nur ab 1.1.1868 spielbar und zu dieser Zeit war ja das Postnetz schon so gut ausgebaut, dass Expressbriefe generell seltener wurden, als noch zuvor (und auch da waren sich schon selten). Ob es mehr als 15 markenfrankierte Expressbriefe in die Pfalz oder innerhalb der Pfalz gibt, weiß ich nicht, aber 6 - 7% des Weltbestandes haben wir heute schon mal gesehen ...