Liebe Sammlerfreunde,
die unverzügliche Bestellung dringender Schreiben betr. ist die Verordnung Nr. 5527. vom 10. Mai 1848 und diese galt für Sendungen von Stellen und Behörden innerhalb Bayerns und hatte mit der "Expressen Bestellung" überhaupt nichts zu tun. Dies war die Verordnung Nr. 5945 vom 16. April 1847. Diese Verordnung galt nur für Sendungen innerhalb Bayerns. Erst am 18. April 1858 wurde die Verordnung von 1847 durch eine neue Verordnung Nr. 7174 beendet und es galten dann innerhalb Bayerns die Bestimmungen der Vollzugsinstruktion zu Art. 26 des "revidirten Postvereinsvertrages vom 5. Dezember 1851" (Verordnungsblatt 1852 Seite 292, 293 und 294) . Hier nun die Verordnung Nr. 5527 vom 10. Mai 1848 zu dringenden Schreiben der Stellen und Behörden innerhalb Bayerns. Die beiden anderen von 1847 und 1858 bringe ich zu einen anderen Zeitpunkt.
Beste Grüße,
Hermann