Hallo zusammen,
bei dem nachstehenden IM-Pfalzbeleg aus Schwetzingen nach Kaiserslautern besteht ganz hervorragenderweise die Möglichkeit einer vollständigen "Sophie-Anlayse".
Zunächst zum Inhalt, demnach die Großherzogliche Bezirksstadt Schwetzingen den Herrn Zivilvorsitzenden der Ersatzkommission des Aushebungsbezirks Kaiserslautern gemäß § 46 Ziff. 9 der W.O. (Wehrordnung) ergebendst davon in Kenntnis setzt, dass der zu Kaiserslautern geborene Hermann Grünenwald, Sohn der hier wohnhaften Holzschuhmacher-Eheleute Georg Grünenwald und Eva geb. Schmitt im Alter von 1 Jahr und 1 Monat verstorben ist.
Die Gesetze und Ausführungsbestimungen für Aufbringung zum - nach der Reichsverfassung zwingenden und ohne Stellvertretung abzuleistenden - Wehrdienst wurden in der Wehrordnung und Heeresordnung vom 22.11.1888 zusammengefasst, welche abgesehen von der 1893 stattgefundenen Verkürzung der aktiven Dienstzeit, bis 1914 unverändert Gültigkeit hatte.* Die w.o. angesprochende Ziffer 9 des § 46 Wehrordnung anbei dann noch als Auszug.
*vgl. Prinz C., Der Einfluss von Heeresverfassung und Soldatenbild auf die Entwicklung des Militärstrafrechts, in: Osnabrücker Schriften zur Rechtsgeschichte, Bd.7, 1.Aufl., Osnabrück 2005, S.138
Schönen Gruß
vom Pälzer