Hallo liebe Sammlerfreunde,
ich muß den Beitrag 148 von bayern klassisch korrigieren.
Auf der Rückseite des Kriegsgefangenenbriefes ist "15. August 1870" und nicht "7. August 1870" zu lesen. Bayern gewährte nämlich erst mit Feldpost-Circular Nr. 7 den französischen Kriegsgefangenen Portofreiheit.
Ich kann einen weiteren Kgf-Brief von Ingolstadt ohne Portofreiheits-, bzw. ohne Zensurvermerk zeigen. Offensichtlich haben die Bayern im Gegensatz zu den Norddeutschen die Vorschriften nachlässiger berücksichtigt.
Gruss
1870/71