• Liebe Sammlerfreunde,

    im Rundbrief Nr.52 der Arbeitsgemeinschaft Bayern (klassisch) hat unserer Vorsitzender (HOS)

    einen sehr interessanten Artikel zu den B.S.P. Stempel, die es ab 1857 gibt, veröffentlicht.

    Vielleicht können hierzu ein paar Briefe gezeigt werden. Möchte dazu einen Brief vor 1857 zeigen:

    Regierungssache von Kandel mit Aufgabestempel LANGENKANDEL 18.5.1855 nach Weissenburg

    in Frankreich über Landau in der Pfalz.


    Beste Grüße von VorphilaBayern

  • Lieber VorphillaBayern,
    gute Idee, das Thema Dienstbriefe Bayern-Frankreich anzusprechen. Es ist teilweise sehr anspruchsvoll und vieles ist ungeklärt, jedenfalls aus bayerischen Quellen schwer zu erschließen. Vielleicht gelingt es ja, gemeinsam neue Erkenntnisse zu gewinnen. Ich mache mal wie gewünscht den Aufschlag mit einem BSP-Stempel aus meiner Sammlung.
    Beste Grüße
    HOS

  • Lieber HOS,

    eine tolle "Sommer - Seite 1870", noch dazu aus der Pfalz. :P

    Es gab auch Briefe mit BSP - Stempelung, nachdem der Krieg schon begonnen hatte (es gab sogar Transitbriefe über Frankreich nach GB). Ab 19.7.1870 musste auch die bayerische Post in der Pfalz ihre Sendungen über die Schweiz leiten bzw. über Belgien via Aachen, wenn gleich ich einen derartigen Brief noch immer suche.

    Nach meinem Kurzurlaub werde ich auch den ein oder anderen zeigen.

    Liebe Grüsse von bayern klassisch

    Liebe Grüsse vom Ralph

    "Der beste Platz für Politiker ist das Wahlplakat. Dort ist er tragbar, geräuschlos und leicht zu entfernen." Vicco von Bülow aka Loriot.


  • Hallo zusammen,

    was ich bei Rosine Nr. 1 in post 3 nicht ganz verstehe ist, dass das frz. Bürgermeisteramt in Sarreguemines als Behörde die frz. Inlandtaxe zu tragen hatte. War dies innerhalb Frankreichs im Dienstpostaustausch zwischen Bürgermeisterämtern etwa generell so ?


    + Gruß

    vom Pälzer

    Wer um Postgeschichte einen Bogen macht, läuft am Schluss im Kreis

  • Lieber Pälzer,
    im Prinzip ist die Sache einfach, im Detail kompliziert.
    Art.10 des Postvertrages lautet u.a. (freie Übersetzung von mir): Wenn eine Behörde oder ein Beamter Portofreiheit genießt, wird die Korrespondenz ohne Taxe ausgeliefert; andernfalls wird die Korrespondenz nur gegen die Inlandstaxe des Empfängerlandes ausgeliefert.
    Praktisch gleichlautend ist § 7 der bayerischen Ausführungsbestimmungen vom 25.Juni 1858 (VOA-Blatt Nr.11,508 ).
    Soweit, so gut bzw. schlecht :S .
    Die Frage, warum die Mairie in Sarreguemines keine Portofreiheit in dieser Sache genoss (im Gegensatz zum Bürgermeisteramt Weissenburg in post 1), ist damit nämlich nicht beantwortet. Französische Unterlagen liegen mir nicht vor. Vergleicht man mehrere Belege miteinander, ist ein System nicht zu erkennen. Evtl. könnte es so sein, dass Staatsbehörden Portofreiheit genießen, aber nicht Kommunalbehörden wie ein Bürgermeisteramt. Aber dies ist doch eher Spekulation.
    Vielleicht gibt es jemanden, der Aufklärung leisten kann.
    Schönen Abend
    HOS

    • Offizieller Beitrag

    Evtl. könnte es so sein, dass Staatsbehörden Portofreiheit genießen, aber nicht Kommunalbehörden wie ein Bürgermeisteramt. Aber dies ist doch eher Spekulation.

    Hallo HOS

    Es ist kein schlechter Hypothese, finde ich. Es ist zwei verschiedenen Behörden die sehr unterschyiedlich verwaltet waren. Die hatten zwei verschiedenen Budgets mit verschiedenen Verantwortungen.
    Ich kann auch nicht die verschiedenen Portoifreiheiten hierzu belegen, aber Sinnvill ist deine Hypothese so wie so :)

    Viele Grüsse
    Nils

    Der Unterschied zwischen Theorie und Praxis ist in der Praxis grösser als in der Theorie.

  • Hallo zusammen,

    so hinreißend schön, so hinreißend spannend nehmen sich diese B.S.P.-Belege aus. Sicherlich werden wir den Dingen irgendwann noch auf den Grund gehen können. Ein erster Ansatz ist gemacht und HOS sei herzlichst gedankt für die Präsentation dieser wirklich beeindruckenden Sahnestücke.


    Schönen Gruß !

    vom Pälzer

    Wer um Postgeschichte einen Bogen macht, läuft am Schluss im Kreis

  • Liebe Freunde,

    als hinreißend wird diesen Brief niemand erachten, aber er hat etwas für sich und wenn wir in ihn hinein schauen, sogar noch mehr.

    Zunächst aber zur PO des Briefes. Der Magistrat Nürnbergs sandte eine R.S. als Polizei - Gegenstand portofrei an das Bürgermeisteramt nach Strasbourg. Am 19.2.1852 ging der Dienstbrief ab und weil Nürnberg einen eigenen Kartenschluss mit Strasbourg hatte, wäre es nur logisch und schon 100 mal gesehen, dass er auch einen Strasbourger Grenzübergangsstempel zeigt. Tatsächlich leitete man ihn über die Pfalz (Landau 21.2.) nach Weissenbourg, was ganz ungewöhnlich war, denn es war ein großer Umweg und postalisch völlig sinnlos, dies zu tun. Vlt. ist er in den falschen Postsack für die Pfalz, statt nach Frankreich / Strasbourg geworfen worden.

    Am 22.2. kam er endlich in Strasbourg an, war aber in Wissembourg schon mit 10g gewogen (2. Gewicht) und dem Vermerk "Non Compté" versehen worden. Das hieß: gilt nicht, oder zählt nicht. Diese Vermerke kommen hin und wieder auf bayer. Dienstbriefen dieser Zeit nach Frankreich vor.

    Interessant ist der Inhalt, vor allem für Freunde der Auswanderung, wozu ich mich auch zählen darf, denn er gibt einen Einblick in die Modalitäten längst vergangener Zeiten:

    "Der von hier gebürtige Schummachergeselle Johann Stephan Fischer hat im December 1846 Behufs seiner haeuslichen Niederlassung zu Strasbourg und Verehlichung mit Antonie Klein aus Buchsweiler um die Auswanderungs - Erlaubniß nachgesucht, die ihm auch mit dem Bedeuten gestattet wurde, seine Aufnahme in din Gemeinde Verband der Stadt Strasbourg nachzuweisen, was er jedoch bisher unterließ.

    Wir stellen daher das ergebenste Ansuchen, uns gefälligste darüber ein Zeugniß zu übermachen, daß Fischer in Straßburg sich ansaessig gemacht hat, und er in den dortigen Gemeindeverband aufgenommen worden ist.

    Hochachtungsvoll der erste rechtskundige Bürgermeister Dr. Unterschrift".

    Die Mühlen der Verwaltung liefen halt langsam - nach der Auswanderung 1846 schrieb man erst 6 Jahre später seine neue Heimatbehörde an. Auch freut man sich heute zu lesen, dass der 1. rechtskundige Bürgermeister von Nürnberg das Schreiben in Auftrag gab - man fragt sich unwillkürlich, in welchem Zustand die anderen Bürgermeister dort gewesen sein mussten ...

    Liebe Grüsse von bayern klassisch

  • Liebe Freunde,

    der folgende Brief ist nicht datiert und bei dem Datum der Stempel scheiden sich die Geister.

    Aufgegeben wurde er am 21.11.18?1 in Zweibrücken. Absender war das dortige Land - Commissariat. Empfänger die Unterpräfektur in Strasbourg. Er lief über Landau - Wissembourg, wie aus den Stempeln ersichtlich ist.

    Leider kann ich das Jahr nicht sicher festmachen - ich würde 1851 annehmen, weil der Weissembourger gut aussieht, der Landauer aus der Zeit ist und ich nicht 1841 und 1861 (BSP fehlte dann) unterstellen will.

    Kann man den Halbkreiser von ZW eingrenzen?

  • Lieber HOS,

    vielen Dank - der Landauer ist in dieser Art und Qualität mir von 1849-52 bekannt, daher mein Tipp, den ich dank dir nun bestätigt sehe.

    Vielen Dank auch an Pälzer, der als Computer-Genie hinter den Kulissen werkelt.

    Liebe Grüsse vom Ralph

    "Der beste Platz für Politiker ist das Wahlplakat. Dort ist er tragbar, geräuschlos und leicht zu entfernen." Vicco von Bülow aka Loriot.


  • Hallo zusammen,

    zwei evtl. nicht so tolle Nachrichten:

    1. Viel kann man da leider nicht mehr rausholen...siehe Anhang.

    2. Das Fragment der schlecht abgeschlagenen Zehnerzahl ist ziemlich gradlinig, so dass man bei objektiver Betrachtung dieser wenigen Indizien weder auf eine 5 noch auf eine 6, sondern auf eine 4 schließen muss.

    + Gruß !

    vom Pälzer

  • Hallo Pälzer,
    dies kann alleine deswegen nicht sein, weil man in Zweibrücken von etwa 1825 bis Ende Oktober 1849 immer Rot gestempelt hat. Type und Erhaltungsgrad des Halbkreisstempels ist den Jahren 1851/52 zuzuordnen. Die Einerstelle bei der Jahreszahl ist eindeutig eine 1. Bei der Zehnerstelle sehe ich keinen "geradlinigen" Strich sondern eher den Ansatz eines "Bauches" (wie bei manchem von uns).
    Schönen Abend
    HOS

  • Hallo HOS,

    da habe ich den gerade erst von @bk erhaltenen Titel "Adlerauge" gleich wieder abzugeben. ^^ Wenn man das untere Teil des Stempelfragments betrachtet, dann kommt das in der Tat mit einer nach rechts ausbauchenden Bogenform hin. Und die anderen postgeschichtlichen Indizien sprechen dann natürlich auch eine klare Sprache, also 1851.

    + Gruß !

    vom Pälzer

    Wer um Postgeschichte einen Bogen macht, läuft am Schluss im Kreis

  • Liebe Freunde,

    nicht unähnlich dem Brief #10 in diesem Thread, aber doch auch ganz anders, präsentiert sich ein Expresser - Dienstbrief aus Nürnberg nach Strasbourg vom 19.1.1852. Der Inhalt war wichtig und es bedurfte einer schnellen Lösung, da ein französischer Bürger von Strasbourg in Nürnberg in Haft genommen worden war und man sich Auskünfte des Bürgermeisteramtes ("Mairie") Strasbourg erhoffte.

    Daher wurde er unter Polizei - Sache abgefertigt, wie wohl Regierungs - Sache richtiger gewesen wäre und der bei Dienst - Expressbriefen übliche Cito Vermerk angebracht.

    Die Beförderung selbst änderte sich nicht bei Expressbriefen und auch die Zustellung in Frankreich, wo man diesen Postsonderdienst gar nicht kannte, war davon nicht beeinflusst, aber es zeigt die "Dringendheit" gut an.

    Üblicherweise wurden bayer. Briefe nach Frankreich, zu allen Zeiten eigener Verträge, im geschlossenen Transit durch Baden geleitet, wenn Strasbourg das Ziel war. Offenbar war der Druck bei der Aufgabe durch den Absender aber so stark, dass man ihn im Einzeltransit (!!) nicht über die gewöhnlichen Wege schickte, sondern nach Nördlichen sandte, welches einen eigenen Paketschluss zu Württemberg und Baden hatte.

    Diese Leitung brachte ausweislich der Stempel aber wohl keine große Zeitersparnis, auch wenn man es versucht hatte, denn er war erst am 20.1. dort und lief per badischer Bahnpost nach Karlsruhe, wo er am 22.1. ankam. Dann mit der badischen Bahnpost erneut Richtung Kehl - Strasbourg, wo er noch am selben Tag den Rhein überquerte.

    Von den zahlreichen Briefen Bayerns (rechtsrheinisch) nach Frankreich habe ich nur 2 gefunden, die im Einzeltransit durch Baden liefen, womit wir bei ca. 1 Promille sind (1822-1875).

    Am 22.1. notierte man in Strasbourg durch die Abgabepost "non affranchie", also nicht frankiert, vermied aber ein Porto für die französische Strecke anzusetzen.

  • Hallo bk,

    ...notierte man in Strasbourg durch die Abgabepost "non affranchie", also nicht frankiert


    ich bin kein Fachmann der franz. Sprache, aber machmal kommt`s ja doch auf verschieden mögliche Redewendungen an. Könnte es hier bedeutet haben (von Bayern aus) "nicht zu frankieren", da dienstliche Angelegenheit ?

    ...vermied aber ein Porto für die französische Strecke anzusetzen.


    Hier gilt das Gleiche mit den Redewendungen: War denn nach den Vorschriften in Frankreich ein Porto zu erheben (...was ich nicht annheme) oder hat man es gnädigerweise der Mairie in Strasbourg erlassen ?

    + Gruß !

    vom Pälzer

    Wer um Postgeschichte einen Bogen macht, läuft am Schluss im Kreis

  • Hallo Pälzer,

    uns ist ein Teil einer Korrespondenz an die Mairie in Strasbourg erhalten geblieben - mit überwiegend Diensteskorrespondenz nach dorthin. Da gibt es reine Portobriefe, voll frankierte Briefe, Briefe, die in Bayern portofrei, in Frankreich aber als portopflichtig angesehen wurden usw..

    Zu dem 1. Punkt - glaube ich nicht, das hätte man nicht extra vermerken müssen.

    Zum dem 2. Punkt - tja, es gab beides, mal erlassen, mal notiert. Waren die Usancen bei privaten Briefen klar, haben wir bei Dienstbriefen nach Frankreich große Auffassungsunterschiede zu gewärtigen, was portofrei war und was nicht.

    Umgekehrt hat Bayern m. W. nie französische Dienstbriefe nachtaxiert, wenn diese in Frankreich portofrei belassen worden waren. Quod licet jovi, non licet bovi, könnte man fast sagen.

    Liebe Grüsse vom Ralph

    "Der beste Platz für Politiker ist das Wahlplakat. Dort ist er tragbar, geräuschlos und leicht zu entfernen." Vicco von Bülow aka Loriot.


  • Liebe Freunde,

    einen netten Dienstbrief aus dem pfälzischen Landau vom 9.9.1862 nach Weißenburg (Wissembourg) im Elsaß darf ich zeigen, der mit dem Landauer B.S.P. - Stempel für Bavière Service Public korrekt aufgegeben wurde und der so auch in beiden Ländern portofrei belassen wurde.

    Einen Ankunftsstempel gibt es von Wissembourg nicht, weil Briefe dorthin (i. d. R. aus der Pfalz) nur den Vertragsstempel "BAVIÈRE - WISSEMBOURG" erhielten und sonst nichts (was wir auch von Strasbourg kennen, wo das genau so gehandhabt wurde).

    Dass er für die paar Kilometer einen Tag bis Wissembourg brauchte, dürfte daran gelegen haben, dass er am 9.9. erst nach Postabgang auf seine Reise ging (Luftlinie nur 23 km).

    Eigentlich sollten die B.S.P. - Stempel in roter Farbe abgeschlagen werden, aber sie finden sich auch in Orange und, wie hier, Violett wieder (was aber auch seinen Reiz hat).

    Von Bayern sind ca. 180 Briefe mit B.S.P. - Stempeln nach Frankreich (und 2 über Frankreich!) bekannt. Umgekehrte Dienstbriefe von Frankreich nach Bayern mit Stempel F.S.P. für "FRANCE SERVICE PUBLIC" habe ich in meinem ganzen Leben nur 3 gesehen - den letzten vor ca. 20 Jahren ... Massenware ist anders.