Hallo zusammen,
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die drei Monate Aufbewahrungszeit sollten stimmen, in der anbei verlinkten Quelle von 1839, in welcher das Postgesetz von Österreich erlassen wurde findet man dazu die entscheidende Aussage im § 49 (bitte dann nach dahin weiterscrollen):
https://books.google.de/books?id=0ohfAAA…A7%2049&f=false
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...später waren es dann wohl 2 Monate:
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https://books.google.de/books?id=5emHBwA…0Monate&f=false
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...wobei ich jetzt leider nicht finden konnte, wann genau die Verkürzung auf 2 Monate erfolgte...wird aber höchstwahrscheinlich weit später als bei dem zuvor gezeigten Beleg geschehen sein.
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Viele Grüße
vom Pälzer
Hallo Pälzer!
Vielen Dank für´s raussuchen der entsprechenden Gesetzesstellen. Macht einfach Spass mit euch (Bayern klassisch, Pälzer etc. ) fachzusimpeln.
Lg Bernhard
Hallo Berni17,
Ich bin begeistert! Da passt alles! Ein Non-plus-ultra-Beleg!
Steht das N:B:H: im Stempel für Nordbhanhof?
Viele Grüße von maunzerle
"Ein Leben ohne Philatelie (und Katzen) ist möglich, aber sinnlos!" (frei nach Loriot, bei dem es allerdings die Möpse waren - die mit vier Beinen wohlgemerkt)
Hallo Maunzerle!
Ja das N:B:H: steht für Wien Nordbahnhof, so heißt er noch heute bzw. Wien Praterstern. Der liegt wiederum nur eine U-Bahn Station von mir entfernt.
Lg Bernhard