• Hallo liball,

    vielen Dank - natürlich, hätte vorher schauen sollen, welche Postexpedition am nächsten liegt.

    Liebe Grüsse von bayern klassisch

    Liebe Grüsse vom Ralph

    "Der beste Platz für Politiker ist das Wahlplakat. Dort ist er tragbar, geräuschlos und leicht zu entfernen." Vicco von Bülow aka Loriot.


  • Hallo Sammlerfreunde,

    ich möchte euch einen Porto-Charge-Brief von Gessertshausen nach Riedlingen in Württemberg zeigen. Entfernung ca. 95 km.
    Gelaufen am 15.09.1861 von Gessertshausen über Ulm nach Riedlingen.
    Portovermerk der absenden PE 9 / 6 = 9 xr für Portobrief (6+3) in die 2. Entfernungszone über 10 Meilen im DÖPV und 6 xr Einschreibegebühr.
    In Württemberg gestrichen und Gesamtporto von 15 xr angeschrieben.

    In Gessertshausen gab es zunächst wohl etwas Probleme, wo sich Riedlingen befindet. Ein erster Versuch dies zu präziseieren wurde wieder gestrichen (rechts unter Riedlingen), dann aber doch "Würtemberg" vermerkt.
    Auch die Entfernung machte Probleme, denn unter der "9" im Portovermerk steht eine "6". Der richtige Vermerk wurde dann mehrfach nachgezogen.

    Gruß
    bayernjäger

  • Hallo bayernjäger,

    ein ebenso schöner, wie seltener Brief!

    Das Porto sollte im Zähler und die Chargégebühr im Nenner vermerkt werden - vlt. machte das Probleme, denn ersteres stand der bayer. Postbehörde zu, das zweite dem Expeditor.

    Liebe Grüsse von bayern klassisch

    Liebe Grüsse vom Ralph

    "Der beste Platz für Politiker ist das Wahlplakat. Dort ist er tragbar, geräuschlos und leicht zu entfernen." Vicco von Bülow aka Loriot.


  • Guten Abend,

    möchte hier einen Porto-Chargé Brief von Bamberg nach Mitwitz bei Kronach vom 27.2.1841 zeigen.

    Entfernung Bamberg - Mittwitz: 6,1 Meilen = knapp aber drüber also somit 4 Kr. für den einfachen Brief bis 0,5 Loth
    Der vollständig erhaltene Brief wiegt 11 g, somit + 2 Kr.
    Chargégebühr: 4 Kr

    Macht - wenn ich richtig addiert habe 10 Kr. - und die wurden - wenn ich das Kekrakel richtig deute - auch vorne notiert.

    Die Nachricht schien dem Absender zudem recht dringend zu sein, den er notierte zusätzlich auf der Vorderseite:
    "Die Post ... zu Cronach wird höflichst ersucht dieses Schreiben per Expressum nach Mitwitz zu befördern - Unterschrift"

    Was mich aber etwas stutzig macht, ist die siegelseitig notierte "4" … Botenlohn ???

    Oder wurde der Fehler mit der Erhebung der Einschreibgebühr erkannt und korrigiert ???
    Die anschriftseitige „6“ in der „6 77“ passt von der Farbintensität besser zur „4“ als zur „77“ und dazu das liegende Kreuz ???

    Weitere Variante: Der Brief enthielt zusätzliche Beilagen und wog 2 Loth, das Porto betrug somit 10 Kr.
    und die vom Absender bezahlte Chargégebührt von 4 Kr. wurde auf der Rückseite notiert ???

    Gruß oisch

  • Hallo oisch,

    feines Stück!

    Das Porto war nie zusammen mit der Chargégebühr zu vermerken. 10x war das Porto für einen schweren Brief, wie von dir beschrieben. Die siegelseitige 4 hat auch mit der Recommandation nichts zu tun, denn dieses Emolument war nicht auf dem Brief zu vermerken. Ein Botenlohn wäre möglich.

    Liebe Grüsse von bayern klassisch

    Liebe Grüsse vom Ralph

    "Der beste Platz für Politiker ist das Wahlplakat. Dort ist er tragbar, geräuschlos und leicht zu entfernen." Vicco von Bülow aka Loriot.


  • Hallo bayern klassisch,

    danke für die Richtigstellung.

    Da habe ich mich in der Hoffnung auf Besonderheiten
    wohl doch etwas zu sehr aufs spekulative Eis begeben

    Gruß oisch

    Wer später bremst,
    ist länger schnell !

  • Hallo zusammen,

    Mitwitz wurde gerne per Expressen bedient. Der Brief liegt ja deutlich vor der Expressen Verordnung von 1847, markiert also
    noch die Zeit als damit ein Extrabote für eine Beförderungsstrecke (im Gegensatz zur Zustellung) gemeint war.
    Die 4 rückseitig können also sehr gut die Bezahlung des "Expressen" sein.

  • Liebe Freunde,

    nach vielen schönen Porto Chargé Briefen, die eher damals üblich waren, soll ein besonderer Franko Chargé Brief hier seine Aufwartung machen.

    Am 1.10.1813 wurde er in Rothenburg ob der Tauber geschrieben und zur Post gegeben. Er wurde von 11 Personen unterschrieben, wovon 10 den Vornahmen Johann trugen, was damals in dieser Gegend wohl so üblich war (man hatte früher auch ganzen Generationen von Kindern auferlegt, den Vornamen des jeweiligen Regenten zu geben, jedoch war ein unterscheidender zweiter Vorname auch noch Usus).

    Gerichtet war er an den Herrn Justizcommissar Muk in Ansbach. Siegelseitig waren für den bis 1/2 Loth leichten Brief 3x Franko notiert worden. Von Rothenburg nach Ansbach sind und waren es nur 30 km, also genau 4 Meilen, so dass hier alles stimmte. Man tauschte auch direkt die Post aus, so dass keine Transitpostanstalt zwischen geschaltet werden musste.

    Zur Verdeutlichung der Recommandation wurde in Rothenburg in gleichem Schwarzton der große CHARGÉ - Stempel abgeschlagen. Damit war das eigentlich gut. Aber in Ansbach muss man dann mit dem roten Chargé - Schreibschriftstempel nachgestempelt haben, warum auch immer (vlt. gab es dort kurz zuvor mal großen Ärger mit einem verschwundenen Einschreiben, so dass man übervorsichtig agierte).

    Oben rechts sehen wir mit der "2" die Reco - Nummer, unter der er im Buch und Briefmanual eingetragen worden war.

    Briefe mit zwei verschiedenen Farben und Typen des Chargéstempels sind handverlesen.

    Liebe Grüsse von bayern klassisch

    Bilder

    Liebe Grüsse vom Ralph

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  • Liebe Freunde,

    ich weiß nicht, ob es ein einmaliger Brief ist, aber für den Fall, dass dem nicht so sein sollte, wird man lange suchen dürfen, um einen halbwegs vergleichbaren zu entdecken und zumindest dafür ist die Bucht doch gut. ;)

    Ein Gericht in Nürnberg (lt. Siegelung) wollte oder musste ein Schreiben an die Freyherrlich von Schenk´sche Gutsherrschaft in Syburg ablassen, für das als Partei Sache die Expeditionsnummer 6157 vorgesehen war. Die Entfernung von Nürnberg nach Weißenburg in Bayern (Syburg noch ohne eigene Post am 8.5.1827) betrug 43 km und lag somit im engen 6 Meilenbereich, für den ein einfacher Brief nur 3x kostete.

    Doch so einfach war die Geschichte nicht - man musste wohl nach den Vorschriften für bayer. Gerichte in diesem Fall einen Brief per Chargé und gegen Retour - Recepisse absenden, tat sich jedoch mit der Wiedererlangung der dafür notwendigen Postgebühren schwer. Kurz: Die Vorschrift verlangte eine Versendung, für die man kein Geld sah. Man behalf sich - illegal, wie wir wissen - unter Zuhilfenahme eines Tricks: Der Brief wurde kurz vor Postabgang (bei Einschreiben wie hier waren die Poststücke 1 Stunde vor Abgang vorzulegen) der Post übergeben und das Anliegen vorgetragen. Die Aufgabepost druckte ihre hierfür benötigten 4 (!) Stempel ordentlich ab und zwar den 1. Aufgabestempel, 2. den Verzögerungsstempel "Nach Abgang", 3. den Chargéstempel (Nr. der Ausfertigung war die "1" oben rechts zu sehen) und 4. den Auslagestempel, den es bei innerbayerischer Briefpost gar nicht geben durfte.

    In den Aufgabestempel hinein schrieb man "12 Ret.(our) Recep.(isse)" und darunter das Porto für einen Brief der 5. Gewichtsstufe von 10x. Postgebühren wie Chargé und Retour - Recepissen zu zahlen oblag immer und ausnahmslos dem Absender, der ja diese Sonderdienste wünschte und auch hierfür zu zahlen hatte. Nur in einigen ganz seltenen Fällen sind uns Briefe bekannt (mehrheitlich von Nürnberg), bei denen der Absender - immer ein dort ansässiges Gericht - Druck auf die Aufgabepost ausübte, bis diese diesem zu Willen war und die Postvorschriften beugte.

    Erläuternd schrieb man unten mittig noch "per Herrn Hauptmann v(on) Schenk, dortselbst gegen Retour Recepisse", die jener wohl mit total 22x mit dem Brief angenommen haben dürfte.

    Liebe Grüsse von bayern klassisch

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    Liebe Grüsse vom Ralph

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  • Lieber VorphilaBayern,

    der ist nicht minder schön und ein kleines Highlight bayerischer Contraventionen der VMZ.

    Liebe Grüsse von bayern klassisch

    Liebe Grüsse vom Ralph

    "Der beste Platz für Politiker ist das Wahlplakat. Dort ist er tragbar, geräuschlos und leicht zu entfernen." Vicco von Bülow aka Loriot.


  • Liebe Sammlerfreunde,

    hierzu folgender Brief:
    Eingeschriebener Brief vom königlichen Landgericht Gunzenhausen
    an die Stadtgemeinde Ellingen - Insinuation (Zustellung) Herrn Bürger-
    meister Müller daselbst - gegen Retour-Recepisse vom 28. Febr. 1818.
    Auf dem Brief stehen 12 Kreuzer Auslage. Ich gehe davon aus, daß es
    die 12 Kr. als Gebühr für die Retour-Recepisse sind und 3 Kreuzer Porto.

    Beste Grüße von VorphilaBayern

  • Lieber VorphilaBayern,

    ein klarer Rechtsbruch - die 12x waren sicherlich für die Retour - Recepisse, weil die Entfernung in der 1. Entfernungsstufe lag, sind die 3x sicher das Porto. Die Recommandation hat wohl der Absender bezahlt, aber dem Empfänger die Zahlung der 12x überlassen. Das war von den Postvorschriften nicht gedeckt, denn die Gebühr für die RR musste immer vom Absender getragen werden.

    Ein tolles Stück und noch dazu sehr früh!

    Liebe Grüsse vom Ralph

    "Der beste Platz für Politiker ist das Wahlplakat. Dort ist er tragbar, geräuschlos und leicht zu entfernen." Vicco von Bülow aka Loriot.


  • Hallo Freunde,

    der folgende Brief lief am 23.6.1835 als Portochargébrief von Bamberg nach Würzburg.
    Absender war Freiherr von Waldenfels vom k. Appellationsgericht des Obermainkreises in Bamberg und Empfänger der Freiherr von Würzburg in Würzburg. Geschrieben wurde der Brief übrigens schon am 10. Juni, abgeschickt aber erst am 23. Juni.

    Das Porto für den Brief betrug 6 Kreuzer (2. Gewichtsstufe über 1/2 bis 1 Loth bei einer Entfernung von 6 - 12 Meilen).
    Der Absender vermerkte unten auf dem Brief "Post u. retour Schein". Hierfür fielen dann neben dem eigentlichen Postporto nochmal 4 Kreuzer für die Einschreibung und 12 Kreuzer für die Retourrezepisse - zusammen 16 Kreuzer - an.
    Diese 16 Kreuzer hätten nach den Vorschriften eigentlich vom Absender bei der Einlieferung des Briefes am Postschalter in Bamberg bezahlt werden müssen. Hierzu war - aus welchen Gründen auch immer - das Appellationsgericht jedoch nicht bereit. Deshalb wurden neben den 6 Kreuzern Postporto auch noch "16 x Auslage" vermerkt. Der Empfänger hatte damit insgesamt 22 Kreuzer für den Brief zu zahlen. Gott sei Dank traf es mit dem Freiherrn von Würzburg sicherlich keinen Armen.

    Ich habe auch mal einen Scan von der recht abenteuerlichen Beschreibung gemacht, mit der der Vorbesitzer den Brief beschrieben hatte. Hier wäre ein Mitlesen im Forum oder in den Rundbriefen der Arge sicherlich hilfreich gewesen.

    Viele Grüße
    bayern-kreuzer

  • Lieber Wolfgang,

    ein hervorragender Brief mit mehrfacher Beugung der Postvorschriften, wie du es perfekt erklärt hast. Aus dieser Korrespondenz bzw. den juristischen Problemen des Barons von Würtzburg kenne ich einige Schmankerl und dieser hier ist ohne Zweifel ein solches.

    Die Vormarkenzeitsammlung, die derzeit in der Bucht aufgelöst wird und mit vielen ansprechenden Briefen zu gefallen weiß, ist begleitet von Interpretationen, die teils schon etwas abenteuerlich sind, aber auf dem Wissensstand von vor 20 - 40 Jahren beruhen.

    Ich kann dir nur zu dieser Rosine gratulieren - und schön ist er auch noch, aber das sind ja alle deine vorgestellten Briefe hier. :P:P

    Liebe Grüsse vom Ralph

    "Der beste Platz für Politiker ist das Wahlplakat. Dort ist er tragbar, geräuschlos und leicht zu entfernen." Vicco von Bülow aka Loriot.


  • Liebe Bayern-Kreuzer,

    den Brief hatten wohl einige im Visier, und sicherlich nicht wegen der blumigen Beschreibung von Herrn L.

    Aus dem Universum des Freiherrn von Wür(t)zburg stammt auch der folgende Portochargébrief mit Postlieferschein, zur Abwechslung einmal abgeschickt aus Mittwitz (über die Postexpedition Kronach).

    Die Aufrechnung der Auslagen ist etwas unorthodox: 12 Kreuzer für den Postlieferschein über dem Bruchstrich, 13 Kreuzer darunter (also wohl 9 Kreuzer für einen Brief der 5. Gewichtsstufe über 2 Loth und der ersten Entfernungsstufe bis 6 Meilen zzgl. 4 Kreuzer für die Einschreibung).

    Wie das Herrschaftsgericht Mittwitz dieses Vorgehen wohl gegenüber dem Expeditor der Aufgabepost rechtfertigte? Und wie der es gegenüber der Abgabepost vertrat? Behörde im Sinne der behördlichen Portofreiheit war Mittwitz schließlich nicht. Möglicherweise gab es Absprachen, von denen wir nichts wissen, aber das ist reine Spekulation.

    Interessant auch die Anschreibung von 4 Kreuzern für den "Postbothen" auf Siegelseite, also ähnlich wie bei Briefen aus der gleichen Korrespondenz, über die schon hier und hier gerätselt wurde.

    Viele Grüße aus Erding!

  • Liebe Freunde,

    nach Jahre ist mir wieder so ein Rosinchen ins Netz gegangen und das bei einer öffentlichen Auktion - allerhand!

    Nürnberg 20.3.1827 an das Kreis- und Stadtgericht in Ansbach als K.D.S. = Königliche Dienst Sache betitelt, doch dann mit 4 Kr. Porto und 4 Kr. für die Chargégebühr belastet verschickt.

    In Ansbach mit dem roten Chargé - Stempel nachgestemplt, wie man das dort hin und wieder tat.

    Juristisch war das nicht sauber: Recogebühren waren nicht dem Empfänger aufzuerlegen, auch von bayer. Behörden nicht. Aber es gibt da so ein paar Ausnahmen und das hier ist eine davon ...

    Bilder

    Liebe Grüsse vom Ralph

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  • Liebe Freunde,

    Brief der Firma K. Weinschenk junior (!!) aus Fürth vom 25.2.1816 an Firma Wertheimber Philipsohn in Regensburg. Man präferierte hier die Recommandation, weil man dem einfachen Brief einen Wechsel über 2.000 Gulden beifügte.

    Wenn wir kaufkraftmässig 40 Euro für einen Gulden rechnen wollen, hätte das einem heutigen Wert von ca. 80.000 Euro entsprochen.

    Da fielen die 4 Kreuzer Chargékosten, die ihn mit 25 Gulden versicherten, kaum ins Gewicht, ebenso wenig wie die 4 Kreuzer Porto, die der Empfänger zu tragen hatte. Dergleichen Briefe waren damals praktisch immer recommandirt, aber nur ganz selten frankiert, weil man der Post halt doch nicht so ganz traute ... nicht mal der Bayerischen! :)

  • Liebe Freunde,

    es gibt Tage, da klappt nicht viel und andere, da geht alles in die Hose - einen solchen scheint man am 10.4.1842 in Remlingen erwischt zu haben, als man einen unfrankierten Chargébrief an den Königlichen Rechtsanwalt Herrn Eschborn in Rothenfels gegen Schein aufgeben wollte.

    Man hatte wohl einen Postschein mit der Nr. 545 gezogen (4 Kreuzer) und diese Reconummer auf dem Schein und Brief vermerkt, jedoch keine Chargéstempel abgeschlagen. Der handschriftliche Vermerk "Chargé" oben rechts reichte jedenfalls nicht aus, sonst hätte man sich in Bayern die Chargéstempel gleich sparen können.

    Als Aufgabestempel fungierte der rote Halbkreisstempel von Remlingen, den man mit dem Datum des Vortages, also dem 9.4. abschlug, ehe man bemerkte, dass es schon einen Tag später war und man dies handschriftlich korrigierte (nicht erlaubt, falsch eingestellte Stempel sollten gestrichen und durch den treffenden Abschlag ersetzt werden).

    Weil es ein Brief bis 6 Meilen war, muss er über 1/2 bis 1 Loth schwer gewesen sein, also erhöhte sich die einfache Taxe auf 4 Kreuzer, die unten hingeschmiert wurde.

    Unten mittig ist noch ein Vermerk zu lesen, den ich als "S. 2 Castell" deute, der für mich aber wenig Sinn macht. Vlt. hat jemand hier eine Idee, wie es zu interpretieren ist? Sicherlich dürfte der Postler von Remlingen gewußt haben, dass Rothenfels nur 12 km entfernt lag und dürfte keine Leitvermerke angebracht haben (was eh unsinnig wäre für einen Postler).

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    Liebe Grüsse vom Ralph

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