Bei als Freimarken verwendeten Ganzsachenausschnitten musste allerdings weiterhin der Nummernstempel verwendet werden.
Die Freimarken werden durch Bedruckung mit dem Nummernstempel der Aufgabe-Post-Anstalt, die Stempel auf den Couverts mittels Durchstreichens der Zahl, unter Anwendung blauer Dinte, entwerthet. Aus verdorbenen Couverts ausgeschnittene noch nicht entwerthete Stempel, welche von den Absendern später wie Freimarken benutzt werden, unterliegen dem für Freimarken vorgeschriebenen Entwerthungsverfahren. Die Nummern der Entwerthungsstempel werden besonders zur Kenntnis sämtlicher Post-Anstalten gebracht. (Postdienst-Instruction Abschn.V, Abth. L, §.5 von 1854)