Hallo,
eingelöste Postanweisungen verblieben bei der Post. 1 Pf. war kein Verlust, aber der Leipziger Sammler hatte eine bayrische Postanweisung wenn er das zugestellte Stück nicht zum Empfang des 1 Pf. zum Postamt trug.
Lochung oder eine abgeschnittene Ecke sind Erkennungsmerkmale einer eingelösten Postanweisung bei der Reichspost und natürlich immer die Unterschrift des Geldempfängers
Beste Grüße Bernd
Postanweisungen 1876-1920
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Hallo Bernd,
das ist natürlich richtig - trotzdem kenne ich aus der bayerischen Kreuzer- und Pfennigzeit etliche Postanweisungen, die 100%ig Bedarf sind und die komplett erhalten blieben (ohne kupierte Ecke, ohne abgetrennten Abschnitt usw.).
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Hallo bayern klassisch,
ja die gibt es, da hat der postbeamtete Dieb vorrausschauend gearbeitet.
Wenn in Katalogen der Zeit für gebrauchte Postanweisungen "Liebhaberpreise" genannt werden, braucht man sich über Tricks und Unterschlagungen nicht zu wundern.
Beste Grüße Bernd -
Hallo Bernd,
ab den 1890er Jahren wurde auch diese Stücke gerne mal "komplett" gesammelt und bezahlt. Daher gibt es die mit 1 oder 2 Pfennigen Überweisungsbetrag und die aus dem Vernichtungskreislauf bei der Post ausgebrochenen, dem echten Bedarf entstammenden.
Wie es beim Reich aussieht, weiß ich nicht, aber es wird überall diese "Ausreißer" gegeben haben, denn der Sammlermarkt war groß und überredbare Postler zahlreich.
Danke für die Unterlagen / Katalogzeilen, die uns bestätigen.
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Hallo zusammen,
auf den ersten Blick sonnenklar sammlerisch beeinflusst, für 2 Pfennig braucht`s gar keine 40 Pf Postanweisung...aber hier immerhin postlagernd adressiert nach Ramstein, das im Jahre 1895 sehr wahrscheinlich nicht gerade zu den größten Dörfern in der Pfalz gezählt haben dürfte. Mit dem augenscheinlich postalisch angebrachten Vermerk: per Absender frankirt kann ich allerdings nichts anfangen, was sollte uns das bedeuten ?
+ Gruß
vom Pälzer
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Hallo Pälzer,
"vom Absender frankiert" lese ich - damit wollte man ausdrücken, dass nicht die Post auf die wahnwitzige Idee gekommen war, für einen Betrag von 2 Pfg. 40 Pfg. zu verkleben, sondern dass der Absender (heute: Kunde) dies so wünschte.
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Hallo Pälzer,
BaD hat’s ja oben schon geschrieben: Es gab ja keine andere Möglichkeit für Sammler, an echt gelaufene Postanweisungen zu kommen. Die Zahlungsanweisung wurde dem Empfänger ausgehändigt, der sie dann bei der Post einlöste. Die Stammkarte verblieb nach Auszahlung bei der Post. Wie man rückseitig sieht, ist dieser letzte Vorgang unterblieben.
Der Sammler wiederum hatte ein Stück, das nicht jeder hatte – das nennt man heute eine Win-Win-Situation.
Man müsste mal aus den Vorschriften heraussuchen, wie man mit den ins Ankunftsbuch eingetragenen, aber nie eingelösten Postanweisungen umging. Dann hat man zu dem Stück gleich noch ein bisschen Postgeschichte, auch bei einem vom Sammler gemachten Exemplar.
Viele Grüße aus Erding!
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Hallo zusammen,
damit wollte man ausdrücken, dass nicht die Post auf die wahnwitzige Idee gekommen war, für einen Betrag von 2 Pfg. 40 Pfg. zu verkleben
...yipp, das passt, nehme ich so 1:1 in die Beschreibung in der Sammlung auf.Man müsste mal aus den Vorschriften heraussuchen, wie man mit den ins Ankunftsbuch eingetragenen, aber nie eingelösten Postanweisungen umging.
Ab in die Kaffeekasse...das wird bei Gebühren damals wie heute nicht hoppla-hopp möglich sein. Ich bin kein Jurist, nehme mal an, dass das der Verjährung nach dem bayerischen Vorläufer des BGB, dem Codex Maximilianeus Bavaricus Civilis (CMBC; deutsch „Maximilians Bayerisches Zivilgesetzbuch“) unterlag.http://bavarica.digitale-sammlungen.de/de/fs1/object/…7319_00158.html
+ Gruß !
vom Pälzer
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Hallo zusammen,
zur Belebung dieses threads hier ein Schmankerl aus der frühen Pfennigzeit.
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Lieber Franz,
was für ein Schmuckstück, auch wenn es die USA nicht gesehen hat.
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Hallo,
dem kann man sich nur anschliessen, super Stück
Das Stück kann man sich übrigens auch auch im Thema 'Sophy' vorstellen.
Siehe: Heinrich Hilgard
Grüsse
philast
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Hallo,
Postanweisung 20Pfg mit Zusatzfranktur
Zahlkarte eingezahlt am 9. Januar 1891 über 156 Mark in Forchheim i. B. (bei Bamberg-Stpl 21B) an einen Herr Günther – Kohlengeschäft in Zwickau (Sachsen).
Extra Aufklebezettel: Aufgabebezirk 465 Bamberg
Porto: Fernverkehr, 100- 200 Mark kosten 30 Pfg.
Zahlkarte 20 Pfg eingedruckt mit Zusatzfrankatur 10 Wappen 56b.
Ausgezahlt am 10. Januar 1891 in Zwickau (Rückseite - Stempel Zwickau und Unterschrift)
Der Empfängerabschnitt (Coupon/Abschnitt) wurde nach der Auszahlung für den Kunden abgetrennt und an ihn abgegeben.
Das eigentliche Überweisungsformular verblieb bei der Post.
Weitere Infos siehe: Geschichte und Katalog der Postanweisungen von Bayern;
Von DR. ERICH STENGER Charlottenburg,1914.
MfG
Bayern Fiskal
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Hallo zusammen,
nur wenige Stücke sind bekannt: Ersatz PAWs, also auf dem Postamt neu geschriebene als Ersatz für verschriebene, stark beschädigte oder verloren gegangene Exemplare. Hier mit einer weiteren Besonderheit: Aufstockung des Betrages gegenüber der ursprünglichen Anweisung.
Schönes Wochenende wünscht
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Hallo,
anbei ein Beleg der derzeit bei delcampe angeboten wird und den ich ncht verstehe.
Die Postanweisung wurde in Württemberg Vaihingen am 16.6.1878 aufgegeben und von dem 'kleinen' Postamt mit den üblichen Eintragungen versehen und auf der Rückseite mittig abgestempelt. Am gleichen Tage wurde die PA in Stuttgart weiter bearbeitet, srich die Marken entwertet und weiter versendet.
Als Zieladresse ist ein Ort in Venetien (Italien) ca. 30km nördlich von Venedig angegeben, also eine Auslandspostanweisung und auch der Betrag lautet auf die Postvereinswährung Franc. Jedoch wurde kein zweisprachiger Vordruck (deutsch/französich) verwendet.
Zur Auszahlung ist die Anweisung jedoch in München gekommen und nicht an ihrem Zielort.
Die Postanweisung habe ich in dieses Thema reingestellt weil in München für diesen Beleg der Endpunkt erreicht war und München als Zwischenstation (?) vielleicht eine besondere (?) Rolle spielt.
Meiner Meinung nach sind Frankatur/Eintragungen/Stempel/Vermerke stimmig, aber die nicht Verwendung eines Zweisprachigen Vordrucks und die Auszahlung (?) an einem anderen Ort als dem Zielort verstehe ich nicht.
Hat jemand im Forum eine Idee?
Grüße
philast
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Hallo philast,
die Auslandspostanweisungen aus dem Deutschen Reich nach Italien wurden bis 31. März 1879 zentral in München bearbeitet und weitergeleitet. Zweisprachige Anweisungsformulare wurden zur gleichen Zeit eingeführt.
Siehe hier.
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Ich finde es nicht gut wenn laufende Auktionen gepostet werden, wirkt sich bestimmt negativ auf den zu zahlenden Betrag aus. Man könnte das bestimmt auch ohne Bezug fragen................
Aber wie geagt, nur meine ganz persönliche Meinung....................
Ansonsten hat Erdinger alles gezeigt was dazu zu sagen ist, das Auslandsformular gibt es, wenn ich es richtig im Kopf habe, erst ab April 1879.
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Hallo,
besten Dank für die schnelle Auskunft. Wieder mal was gelernt.
Grüße
philast
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Hallo zusammen,
beim gezeigten Stück, einer retournierten und rück-ausbezahlten PAW (was ohnehin selten ist), geben mir die handschriftlichen Bemerkungen am Oberrand Rätsel auf. Ich lese: W.V...verein, (2.Zeile) irrig in Bern (??) vsgbt (=wahrscheinlich "verausgabt"), (3.Zeile) (W.).
Kann jemand damit etwas anfangen ? Ich bin jedenfalls ratlos.
Schönes Wochenende
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