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Hallo,
eingelöste Postanweisungen verblieben bei der Post. 1 Pf. war kein Verlust, aber der Leipziger Sammler hatte eine bayrische Postanweisung wenn er das zugestellte Stück nicht zum Empfang des 1 Pf. zum Postamt trug.
Lochung oder eine abgeschnittene Ecke sind Erkennungsmerkmale einer eingelösten Postanweisung bei der Reichspost und natürlich immer die Unterschrift des Geldempfängers
Beste Grüße Bernd
This post has been edited 1 times, last edit by "BaD" (Oct 4th 2016, 6:46pm)
das ist natürlich richtig - trotzdem kenne ich aus der bayerischen Kreuzer- und Pfennigzeit etliche Postanweisungen, die 100%ig Bedarf sind und die komplett erhalten blieben (ohne kupierte Ecke, ohne abgetrennten Abschnitt usw.).
Liebe Grüsse vom Ralph
Niemals bin ich weniger müßig, als in meinen Mußestunden. Und niemals weniger einsam, als wenn ich allein bin. Publius Cornelius Scipio "Africanus"
Hallo bayern klassisch,
ja die gibt es, da hat der postbeamtete Dieb vorrausschauend gearbeitet.
Wenn in Katalogen der Zeit für gebrauchte Postanweisungen "Liebhaberpreise" genannt werden, braucht man sich über Tricks und Unterschlagungen nicht zu wundern.
Beste Grüße Bernd
ab den 1890er Jahren wurde auch diese Stücke gerne mal "komplett" gesammelt und bezahlt. Daher gibt es die mit 1 oder 2 Pfennigen Überweisungsbetrag und die aus dem Vernichtungskreislauf bei der Post ausgebrochenen, dem echten Bedarf entstammenden.
Wie es beim Reich aussieht, weiß ich nicht, aber es wird überall diese "Ausreißer" gegeben haben, denn der Sammlermarkt war groß und überredbare Postler zahlreich.
Danke für die Unterlagen / Katalogzeilen, die uns bestätigen.
Liebe Grüsse vom Ralph
Niemals bin ich weniger müßig, als in meinen Mußestunden. Und niemals weniger einsam, als wenn ich allein bin. Publius Cornelius Scipio "Africanus"
auf den ersten Blick sonnenklar sammlerisch beeinflusst, für 2 Pfennig braucht`s gar keine 40 Pf Postanweisung...aber hier immerhin postlagernd adressiert nach Ramstein, das im Jahre 1895 sehr wahrscheinlich nicht gerade zu den größten Dörfern in der Pfalz gezählt haben dürfte. Mit dem augenscheinlich postalisch angebrachten Vermerk: per Absender frankirt kann ich allerdings nichts anfangen, was sollte uns das bedeuten ?
"vom Absender frankiert" lese ich - damit wollte man ausdrücken, dass nicht die Post auf die wahnwitzige Idee gekommen war, für einen Betrag von 2 Pfg. 40 Pfg. zu verkleben, sondern dass der Absender (heute: Kunde) dies so wünschte.
Liebe Grüsse vom Ralph
Niemals bin ich weniger müßig, als in meinen Mußestunden. Und niemals weniger einsam, als wenn ich allein bin. Publius Cornelius Scipio "Africanus"
BaD hat’s ja oben schon geschrieben: Es gab ja keine andere Möglichkeit für Sammler, an echt gelaufene Postanweisungen zu kommen. Die Zahlungsanweisung wurde dem Empfänger ausgehändigt, der sie dann bei der Post einlöste. Die Stammkarte verblieb nach Auszahlung bei der Post. Wie man rückseitig sieht, ist dieser letzte Vorgang unterblieben.
Der Sammler wiederum hatte ein Stück, das nicht jeder hatte – das nennt man heute eine Win-Win-Situation. :-)
Man müsste mal aus den Vorschriften heraussuchen, wie man mit den ins Ankunftsbuch eingetragenen, aber nie eingelösten Postanweisungen umging. Dann hat man zu dem Stück gleich noch ein bisschen Postgeschichte, auch bei einem vom Sammler gemachten Exemplar.
Man müsste mal aus den Vorschriften heraussuchen, wie man mit den ins Ankunftsbuch eingetragenen, aber nie eingelösten Postanweisungen umging.
Ab in die Kaffeekasse...das wird bei Gebühren damals wie heute nicht hoppla-hopp möglich sein. Ich bin kein Jurist, nehme mal an, dass das der Verjährung nach dem bayerischen Vorläufer des BGB, dem Codex Maximilianeus Bavaricus Civilis (CMBC; deutsch „Maximilians Bayerisches Zivilgesetzbuch“) unterlag.