Liebe Freunde,
Probleme bereiten mir Taxen von Briefen aus BY in den Aargau, bei denen die Gewichtsprogression bei der Abrechnung nicht gestimmt haben kann. Vlt. kann jemand Licht in das PO - Dunkel bringen.
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Ein einfacher, bis 1/2 Münchner Loth wiegender Brief vom 22.8.1848, soll das Problem darstellen. Bayern notierte den Sondertarif von nur 2 Kr. ab Lindau bis zur CH - Grenze. Zürich addierte 6 Kr. Transitporto dazu, so dass sich die 8 Kr. erklären. Der Aargau vermerkte aber 4 Kr. für sich, so dass wir ein Gesamtporto von 12 Kr. haben.
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Ein Brief der 2. Gewichtsstufe, über 1/2 bis 1 Loth, wurde in München am 19.10.1838 an den selben Empfänger versandt. Der Sondertarif von München bis Lindau von 8 Kr. war daher mit 1,5 zu multiplizieren, was man mit 12 Kr. auch richtig notierte. Dazu kamen 6 Kr. mal 1,5 für Zürich, also 9 Kr., die mit der bayer. Forderung die notierten 21 Kr. ergaben. Zürich notierte hier aber nur 3 Kr. für den Aargau, so dass der Empfänger nur 24 Kr. total zu berappen hatte. Demnach hätte hier das Porto für den Aargau nur bei 2 Kr. gelegen (2 mal 1,5 = 3 Kr.).
Wie erklärt es sich, dass ein einfaches Porto für den Aargau mal mit 4 Kr. und ein 1,5faches nur mit 3 Kr. angesetzt wurde?
Liebe Grüsse von bayern klassisch