Hallo Ulrich,
Expressbriefe in den Landbezirk waren immer vom Empfänger einer Postsendung mit seiner für ihn zuständigen Postexpedition auszuhandeln. Waren sich Empfänger, Bote und Abgabepost einig, sehen wir nur die Höhe der Extrabestellgebühr auf den Briefen, wenn diese vom Expressen auf diesem quittiert wurden, weil dieser Brief bzw. Umschlag Eingang in die Kassenabrechnung fand und somit als Quittung diente.
War dies nicht der Fall, sehen Expressbriefe aus, wie alle anderen auch (vom fehlenden Expressvermerk mal abgesehen).
Auch als 1847 von der bayer. Post eine Uniformierung des Expressdienstes eingeführt wurde, tat das diesem Procedere keinen Abbruch und es gibt auch danach Briefe, auf denen der Botenlohn explizit aufgeführt wurde, und andere, auf denen gar nichts zu sehen ist und damit meine ich private und dienstliche Schreiben. Alles nicht so einfach ...