Hallo abrixas,
wuerttemberger hat vollkommen recht,
denn Belege mit dem Vermerk „Frei durch Ablösung“, bzw. "Frei lt. Aversum"
waren keine portofreie Belege im eigentlichen Sinne, denn die Beförderungsgebühren
wurden pauschal gegenüber der Postverwaltung abgegolten. In Bayern gibt es z.B. die
„Gezählt“ Belege aus dem Jahr 1907. Hier wurde ein monatlicher Gebührenbetrag ermittelt
der mit 13 multipliziert wurde. Dies war dann die jährliche Pauschalsumme. Im Nordeutschen
Bund wurde dies erstmals zum 1.1.1870 eingeführt. Im Königreich Bayern ab 1. Juli 1872 mit
anfangs zwei Aversionalverträge Frei lt. Avers Nr.1 und Nr.2 für die Königlich Bayerischen
Staatsbahnen. Ein drittes in Bayern betraf ab April 1902 die Gemeindewaisenräte
(Frei lt. Avers Nr.3). Ab 1.1.1908 kamen dann weitere hinzu, wie der Beleg von abrixas zeigt.
Beste Grüße von VorphilaBayern